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Mobbing

Schmerzensgeld für gezielte Schikane

Das kann teuer werden: Wenn Arbeitgeber Mitarbeiter unzulässig unter Druck setzen, drohen Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Vielleicht wollten Sie auch schon einmal einen bestimmten Mitarbeiter am liebsten loswerden. Der falsche Weg zum Ziel: Den Angestellten so zu schikanieren, dass er seinen Arbeitsplatz aufgibt. In der Folge kann der Chef zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verpflichtet werden. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus.

In dem Fall hatte es zwischen einer Mitarbeiterin und ihrem Vorgesetzen mehr und mehr Konflikte gegeben. Deshalb begann der Vorgesetzte, die Angestellte zu terrorisieren. Er machte zum Beispiel ihre Entscheidungen rückgängig und ignorierte dabei völlig ihre Kompetenzen. Weiter gab er ihr bei Anschuldigungen keine Möglichkeit zur Stellungnahme und sprach ihr unbegründete Hausverbote aus. Seine Absicht: Die Mitarbeiterin sollte freiwillig ihren Arbeitsplatz aufgeben.

Gegen dieses Verhalten klagte die Frau. Mit Erfolg: Die Richter verurteilten den Arbeitgeber zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 30.000 Euro. Außerdem dazu, der ehemaligen Mitarbeiterin alle weiteren Gesundheits-, Vermögens- und sonstigen Schäden zu ersetzen. Die Begründung der Juristen: Der Arbeitgeber hat seine Fürsorgepflicht und das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterin verletzt.

(bw)

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