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Zahlungsmoral

Zahlung per Gericht?

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will mit dem Schwert der Justitia gegen die schlechte Zahlungsmoral vorgehen. Handwerker sollen künftig mit rechtlichen Schritten Auftraggeber schneller dazu bringen können, Rechnungen zu begleichen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will mit dem Schwert der Justitia gegen die schlechte Zahlungsmoral vorgehen. Handwerker sollen künftig mit rechtlichen Schritten Auftraggeber schneller dazu bringen können, Rechungen zu begleichen.

Kommt die Verbesserung der Zahlungsmoral per Gesetz? Daran arbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe angesiedelt bei Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf Hochtouren. Jetzt stellte die Ministerin gemeinsam mit Handwerkspräsident Dieter Philipp die ersten konkreten Ansätze vor: So soll es für die Betriebe künftig einfacher werden, Abschlagszahlungen einzufordern. Außerdem wird geprüft, ob Auftraggeber gerichtlich zur Zahlung verpflichtet werden können.

Hintergrund: Probleme mit der mangelnden Bereitschaft, erbrachte Leistungen zu honorieren, führen schon seit Jahren immer mehr Betriebe an den Abgrund und nicht selten auch darüber hinaus. Als Reaktion auf diese Entwicklung verabschiedete Rot-Grün im Jahr 2000 das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen. "Wie erwartet" habe dieses Gesetz seine Wirkung verfehlt, moniert der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) und verweist auf Umfragen, die das bereits im Jahr 2001 dokumentiert haben.

Eine Ursache für die Missstände sieht Philipp unter anderem auch im geltenden Werkvertragsrecht. Das schreibt bekanntlich vor, dass ein Bauhandwerker das Material, die Löhne seiner Mitarbeiter, die Umsatzsteuer und andere Kosten vorfinanzieren muss, gleichzeitig aber alle Eigentumsrechte verliert, sobald Gegenstände beziehungsweise Materialien eingebaut sind. Auch hier will Zypries ran.

Verbessert werden soll zudem die Stellung von Sub- gegenüber Generalunternehmern. Konkret soll der Subunternehmer seine Forderungen künftig auch dann einfordern können, wenn das Werk durch den Auftaggeber des Generalunternehmers oder Bauträgers abgenommen wurde - egal, ob der Auftraggeber gezahlt hat oder nicht.

Weiterer wichtiger Punkt: Die Erleichterung der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen vor Gericht. Kann der Auftragnehmer durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen glaubhaft machen, dass die von ihm erbrachten Leistungen mängelfrei sind, soll das Gericht nach mündlicher Verhandlung eine vorläufige Zahlungsanordnung erlassen können - gegebenenfalls gegen Sicherheitsleistungen, heißt es im Justizministerium.

In Anbetracht der desolaten Lage gerade in vielen Bauhandwerksbetrieben hofft der ZDH nun auf ein schnelles und entschlossenes Handeln der Politik. "Unsere Betriebe brauchen ein Signal, dass ihre Probleme wahrgenommen und baldmöglichst gelöst werden", betonte der Handwerkspräsident.

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