Beim Bau denken viele zumindest an die Bauherren-Haftpflicht-Police. Damit sind jedoch nur Schadenersatzansprüche Dritter beim Bau finanziell abgesichert. Weitgehend unbekannt ist jedoch eine andere Gefahr: Kommt es beim Bau zu unvorhergesehenen Schäden durch höhere Gewalt, Elementargewalten, Konstruktions- und Materialfehler, Schlamperei der Baufirma oder Schäden von Unbekannt, so muss der Handwerksmeister als Bauherr einen Teil dieser Schäden selbst tragen - genauer: Schäden durch höhere Gewalt und unabwendbare Ereignisse wie außergewöhnlicher Sturm, Frost, Hagel oder Regen.
Versichert wird ...
Durchnässt nun der Regen frisch gegossene Betondecken, schlagen Unbekannte Fensterscheiben ein, verschiebt sich der Baugrund, so springt die Bauleistungs-Versicherung ein und verhindert finanzielle Belastungen, die im Extremfall zur Geschäftsaufgabe führen könnten. Gegen Aufpreis können auch Feuerschäden und Diebstahl noch nicht eingebauter Materialien und Bauteile mitversichert werden - das kostet jeweils 0,2 Promille der Versicherungssumme mehr.
Ausgeschlossen ist ...
Nicht versichert sind jedoch Schäden durch normale Witterung, Gewährleistungs-Schäden, Haftpflichtschäden, Vertragsstrafe und mittelbare Schäden (Leistungsausfall). Genauer:
Mängel an der Bauleistung selbst: Ihre Versicherung will nicht den "Pfusch am Bau" der Bauhandwerker versichern.
Verluste von beweglichen Sachen: Kommen Werkzeuge abhanden, soll hierfür kein Versicherungs-Schutz gelten.
Verstoß gegen Sicherheitsrichtlinien und Bauvorschriften: Auch hier sollen nicht die Fehlleistungen der Bauhandwerker Inhalt Ihrer Versicherung sein.
Normale Witterungseinflüsse: Schneit es im Winter, so haftet der Versicherer nicht für Schäden durch den Schnee, denn dieser Schaden war vorhersehbar und hätte vermieden werden können.
Probleme bereitet in der Schadenregulierung in der Regel nur der letzte Punkt, denn was normale Witterungseinflüsse sind, ist äußerst willkürlich und nicht immer von vornherein erkennbar. Der Beweis hierfür liegt allerdings beim Versicherer, denn es handelt sich um einen Ausschluss.
Wichtig: Auf dem Markt existieren im Wesentlichen zwei verschiedene Formen des Kleingedruckten. Da gibt es die "Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber" (ABN) und die "Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen" (ABU). Dem Namen nach wird durch die ABN der Auftraggeber (Bauherr) und durch die ABU der Auftragnehmer (Generalunternehmer oder auch Bauhandwerker) versichert.
Die ABU gehen davon aus, dass grundsätzlich die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) im Bauvertrag vereinbart sind. Dies muss jedoch nicht der Fall sein. Außerdem sind diese Bedingungen vor allem auf die Gefahren abgestellt, die der Auftragnehmer einer Bauleistung zu tragen hat (Bauhandwerker). Ist dagegen der Handwerksmeister Bauherr, sollte er eine Police mit ABN wählen.
Kosten der Bauleistungs-Police
Die reine Bauleistungs-Police hat - wenn überhaupt - nur beim Neubau einen Sinn, und auch dann erst ab etwa 150.000 Euro. Richtige Versicherungssumme ist die volle Bausumme. Die Police kostet rund 1,9 Promille der Bausumme Jahresbeitrag. Häufig sind 250 Euro pro Schaden vom Bauherrn aus eigener Tasche zu bezahlen.
Die Police gilt auch nur für die Bauphase und endet automatisch mit der Bauabnahme bzw. dem Einzug. Der Versicherungs-Schutz reicht in der Regel über maximal 24 Monate. Ist der Bau dann noch nicht fertig, steht der Meister unter Umständen ohne Versicherung da.
Zusätzlich: Bauunterbrechungs-Versicherung
Günstig: Einige Versicherer haben inzwischen weitere Schäden wie zusätzliche Finanzierungskosten wegen Verzögerung der Baufertigstellung (Bauunterbrechungs-Versicherung) mitversichert. Sie springt auch ein, wenn ein zur vollen oder teilweise gewerblichen Nutzung vorgesehenes Bauvorhaben des Unternehmers wegen höherer Gewalt oder unabwendbarer Ereignisse ins Stocken gerät und durch den angerichteten Sachschaden Folgekosten entstehen (siehe Kasten).
Was der Zusatz für Bauunterbrechung leistet
Über die Leistungen der Bauunterbrechungs-Versicherung klären beispielhaft die Bestimmungen eines Versicherers auf:
Ersatz von Umzugs-/Einlagerungskosten und Hotelkosten bis 100 Mark pro Person am Tag, die durch Bauunterbrechung anfallen,
voller Ersatz von zusätzlichen Baufinanzkosten (durch verlängerte Zwischenfinanzierung sowie erneute Bereitstellungszinsen der Bank),
Ersatz von Mehrkosten-Ansprüchen von Nachmietern an den Händler bis 100 Mark pro Person am Tag,
Ersatz für Löhne und Provisionen, die ab Baufertigstellung fließen, sowie für sonstige Kosten wie Finanzierungskosten der Einrichtung, Grundstückspacht, Grundsteuer