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Widerspruch

Einspruch per E-Mail

Fehlerhafte Steuerbescheide sind keine Ausnahme. Der schnellste Weg zum Widerspruch ist eine E-Mail.

Gegen einen Einkommensteuerbescheid lässt sich auch online Einspruch einlegen. Der Vorteil: Da die E-Mail schneller ankommt, können Steuerzahler so die Einspruchsfrist von einem Monat leichter einhalten als mit einem Brief. Denn zur Fristwahrung genügt zunächst ein Einspruch ohne Begründung.Verlangt werde nur ein schriftlicher Einspruch mit Abgabe des Absenders, und diese Anforderung erfülle auch eine einfache Mail, da beim Einspruch keine Unterschrift erforderlich ist, teilt die Kanzlei Dr. Ebner, Dr. Stolz amp; Partner aus Stuttgart hin.

Ebenso schnell und wirksam geht es natürlich auch per Fax.

Weitere Infos:

Das müssen Sie beim Einspruch beachten

(jw)

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