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Einspruch gegen Steuerbescheid

Fiskus muss mehr Rücksicht nehmen

Rückendeckung für klamme Steuerzahler: Wer Einspruch gegen seinen Steuerbescheid einlegt und knapp bei Kasse ist, muss vom Fiskus geschont werden, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Den Stein ins Rollen gebracht hat ein niedersächsisches Finanzamt: Ein Betrieb sollte 173.000 Euro Umsatzsteuer nachzahlen. Die Besteuerung war umstritten, die Firma legte dagegen Einspruch ein und beantragte, die Zahlung bis zur rechtlichen Klärung auszusetzen. Ohne finanzielle Sicherheiten wollten die Finanzbeamten den Bescheid jedoch nicht aussetzen - obwohl der Betrieb diese Sicherheiten nicht aufbringen konnte.

Das Bundesverfassungsgericht gab nun dem Unternehmen recht: Der Fiskus müsse auf Sicherheitsleistungen verzichten, wenn sie eine "unbillige Härte" für den betroffenen Betrieb bedeuten.

Die Verfassungsrichter verwiesen den Fall zurück an das zuständige Finanzgericht. Es müsse prüfen, ob die Sicherheitsleistung angesichts ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Steuerbescheide zumutbar sei.

Weitere Infos:

Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 22. September 2009, Az. 1 BvR 1305/09

(jw)

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