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Seit diesem September steht fest: Betriebe sind verpflichtet die geleistete Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen. Sind Sie dafür gewappnet?
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Viele Arbeitgeber bevorzugen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit und halten eine exakte Arbeitszeiterfassung für schwer umsetzbar. Wie sehen Sie das?
Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle können der Berufsgenossenschaft und der Unfallversicherung ab dem 1. Januar 2024 digital gemeldet werden. Verpflichtend wird es erst später.
Die steuerfreie Inflationsprämie können Arbeitgeber noch bis Ende 2024 an ihre Mitarbeitenden zahlen. Manche Betriebe sind sogar per Tarifvertrag dazu verpflichtet.
Wer seine Minijobber auf Abruf beschäftigt, sollte eine wöchentliche Arbeitszeit vertraglich festschreiben. Sonst droht die Sozialversicherungspflicht.