Foto: © Monalyn Gracia – Corbis. All Rights Reserved.
42-19755508

Gerichtsurteil

Wegeunfall: Kein Versicherungsschutz bei privaten Anliegen

Wer früher zur Arbeit aufbricht, um private Dinge zu erledigen, kann bei einem Unfall nicht auf den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zählen.

Der Fall: Ein Angestellter macht sich auf den Weg zur Arbeit. Sein Dienstbeginn ist erst um 13:30 Uhr, er bricht aber schon früh um 9:20 Uhr auf. Der Grund: Auf dem direkten Weg liegt ein Waschsalon, in dem er einen Anorak mit dem Logo seines Unternehmens waschen will. Auf dem Weg dorthin wird der Mann in einen Unfall verwickelt, bei dem er sich am Arm verletzt. Die gesetzliche Unfallversicherung will jedoch nicht zahlen. Das Unfallopfer klagt beim Sozialgericht.

Das Urteil: Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entscheidet zu Gunsten der Unfallversicherung. Im Verfahren klärt es die Frage, ob der Besuch im Waschsalon eine private Tätigkeit war oder in Zusammenhang mit seiner Arbeit stand.

Der Kläger hatte eine acht Jahre alte Stellenbeschreibung vorgelegt, laut der er verpflichtet sei, Dienstkleidung zu tragen. Der Arbeitgeber hatte hingegen auf Nachfrage des Gerichts eine Dienstkleidungspflicht verneint. Die Arbeitsplatzbeschreibung wertete das Gericht deshalb als veraltet. Zudem konnte der Kläger nicht angeben:

  • wann er das schmutzige Kleidungsstück zuletzt dienstlich getragen habe,
  • wann er es künftig tragen werde.

Der Besuch des Waschsalons sei daher eine private Handlung gewesen, für die sich der Kläger früher als zum pünktlichen Dienstbeginn nötig auf den Weg gemacht habe, urteilte das Gericht. Deshalb sei dieser Weg nicht versichert.

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2018, Aktenzeichen L 8 U 4324/16

Auch interessant:

Wegeunfälle: Beim Brötchenkauf nicht versichert

Ein Einkaufsstopp auf dem Arbeitsweg wurde zwei Beschäftigten zum Verhängnis: Sie stürzten kurz vor ihren Autos. Kein Wegeunfall, hat das Bundessozialgericht jeweils entschieden.
Artikel lesen

Duschen auf Dienstreise ist Privatsache

Ein Mitarbeiter infiziert sich beim Duschen auf Dienstreise mit Legionellen. Das ist keine Berufskrankheit, entschied ein Gericht.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Unfälle auf Baustellen passieren. Bald müssen Betriebe sie verpflichtend elektronisch bei der BG und Versicherung melden.

Unfallversicherung

Digitale Meldung von Arbeitsunfällen wird Pflicht

Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle können der Berufsgenossenschaft und der Unfallversicherung ab dem 1. Januar 2024 digital gemeldet werden. Verpflichtend wird es erst später.

    • Recht
Wer auf privat betriebenen Parkplätzen kostenlos parken darf, muss sich an das Zeitlimit halten. Ansonsten drohen dem Fahrer Strafgebühren, dem Fuhrparkmanager Ärger und vom Halter eine Unterlassungserklärung.

Fuhrpark

Sind Strafzettel von privaten Parkplatzkontrollen rechtmäßig?

Wenn sich Mitarbeiter mit Firmenwagen auf Kundenparkplätzen nicht an die Zeitlimits handeln, hat der Arbeitgeber den Ärger. Aber dürfen Betreiber solcher privaten Parkflächen wirklich Gebühren einfordern?

    • Fuhrpark
Damit der Dienstwagen für Geschäftsführer steuerfrei ist, müssen sie laut einem Urteil ein Fahrtenbuch führen.

Geschäftsführende Gesellschafter

Keine Privatnutzung, dennoch Steuer auf Dienstwagen?

Wer als Geschäftsführer 50 Prozent oder mehr an seiner GmbH hält, muss für den Dienstwagen Steuern zahlen – auch ohne Privatnutzung. Es gibt nur eine Ausnahme.

    • Steuern
Am 30. Juni 2023 tagt die Mindestlohnkommission und entscheidet, ob die Lohnuntergrenze 2024 angehoben wird.

Personal

Wer entscheidet wann über die Erhöhung des Mindestlohns?

Der Bundesarbeitsminister „erwartet“ für 2024 eine „deutliche Steigerung" des gesetzlichen Mindestlohns. Doch er entscheidet nicht selbst über die Anhebung.

    • Personal, Politik und Gesellschaft