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Handwerker verlegt Laminat in einem Raum

Inhaltsverzeichnis

Politik und Gesellschaft

Gefährden europäische Normen die Sicherheit deutscher Bauwerke?

Der Streit um die europäischen Standards für Bauprodukte geht in eine neue Runde, denn die Bundesregierung verklagt die EU-Kommission. Im Fokus: Die Produktnormen für Holzfußböden und Sportböden. Doch es geht um deutlich mehr.

Auf einen Blick:

  • Infolge der Harmonisierung der Baunormen gilt europaweit ausschließlich die CE-Kennzeichnung. Zusätzliche Vorgaben auf nationaler Ebene sind nicht zulässig.
  • Aus deutscher Sicht ein Problem: Denn die europäischen Vorgaben sind nicht so streng wie die Qualitätsstandards, die bisher in Deutschland galten.
  • Die Bundesregierung klagt deshalb gegen zwei europäische Bauproduktnormen. Damit will sie erreichen, dass künftig wieder nationale Ergänzungsregelungen möglich sind.

Die europäischen Standards für Bauprodukte gehen der Bundesregierung nicht weit genug: Sie sieht die Bauwerksicherheit wie auch den Umwelt- und Gesundheitsschutz der Bevölkerung gefährdet. Deshalb verklagt sie jetzt die EU-Kommission. Es geht um die EU-Standards für Holzfußböden und Sportböden.

So bewertet der ZDB die Klage der Bundesregierung

Damit kommt die Regierung einer Forderung von Handwerk und Baugewerbe nach. Schließlich pochen der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) schon lange darauf, dass die Regierung ihre staatliche Fürsorgepflicht für die Bauwerksicherheit wahrnimmt und gegen mangelhafte europäische Normen den Rechtsweg beschreitet.

Allerdings ist die nun eingereichte Klage aus Sicht von ZDB-Präsident Hans-Hartwig Loewenstein lediglich ein erster Schritt. Er fordert, dass alle mangelhaften europäischen Bauproduktnormen nachgebessert werden müssen. Und das sind Loewensteins Einschätzung zufolge mehr als 80.

Beispiel Bodenbeläge: Hier sieht die Bundesregierung das Problem

Mit ihrer Klage will die Bundesregierung erreichen, dass in Deutschland trotz Harmonisierung der Standards die gleichen Qualitätsstandards für Bauprodukte gelten wie bisher. Problematisch an den EU-Regeln: Hersteller von Fußbodenbelägen sind laut Bundesregierung nicht mehr dazu verpflichtet, einen Nachweis über die Emissionen ihrer Bodenbeläge zu geben. Die Folge: Bauunternehmer, die zum Beispiel Fußbodenbeläge für Sporthallen oder Kindereinrichtungen sowie Parkett und Holzfußböden einbauen, können nicht mehr überprüfen, ob diese gesundheitsschädliche Stoffe in die Innenraumluft abgeben.

Hintergrund: Darum geht es im Streit um die EU-Baunormen

Mit der Klage der Bundesregierung gegen die EU-Kommission geht der Streit um die Standards für Bauprodukte in eine weitere Runde. Anlass für Unstimmigkeiten zwischen Deutschland und der Europäischen Union ist die EU-Bauproduktenverordnung. Mit ihr wurden im Jahr 2013 die Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten harmonisiert, um Handelshemmnisse auf dem europäischen Binnenmarkt abzubauen.

In Deutschland galten jedoch Qualitätsstandards, die weit über die europäischen Normen hinausgingen. 2014 entschied deshalb der Europäische Gerichtshof, dass EU-Staaten über die europäische CE-Kennzeichnung hinaus keine Produktstandards vorschreiben dürfen.

2015 hatte Deutschland bei der EU-Kommission Einwände gegen sechs Bauproduktnormen vorgebracht. Die wies jedoch die Einwände gegen die Vorgaben bei Holzfußböden und Sportböden zurück. Dagegen klagt die Bundesregierung nun.

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