Auf einen Blick:
Die elektronische Krankschreibung (eAU) ist seit Jahresanfang gesetzlich vorgeschrieben. Doch laut einer Umfrage unter handwerk.com-Lesern taucht der gelbe Schein immer noch auf:
Was sich durch die elektronische Krankschreibung geändert hat
Bis Ende 2022 erhielten gesetzlich Versicherte bei einer Krankschreibung drei gelbe Scheine: Davon mussten sie einen Schein an den Arbeitgeber weiterleiten und den anderen an ihre Krankenkasse. „Mit der eAU wurde diese Pflicht modifiziert, Mitarbeitende haben im Krankheitsfall jetzt eine neue Informationspflicht“, erläutert Cornelia Höltkemeier, Geschäftsführerin der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen (LV-Bau). Gleichzeitig bleibt eine andere Pflicht jedoch bestehen:
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Lohnfortzahlung: So führt die eAU zu Problemen
Nach Erfahrung der Juristin gibt es beim neuen Verfahren vor allem zwei Probleme:
Beide Probleme können laut Höltkemeier dazu führen, dass Betriebe bei der Lohnfortzahlung in der Luft hängen: „Spätestens ab dem vierten Krankheitstag setzt die Entgeltfortzahlung durch die Arbeitgeber voraus, dass ein Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit vorliegt“, erläutert sie. Liegt dann jedoch noch keine eAU vor, fehle rein rechtlich gesehen die Voraussetzung für die Entgeltfortzahlung.
Probleme mit der eAU: Was können Betriebe tun
Um Missverständnissen im Betrieb vorzubeugen, rät Höltkemeier Unternehmern: „Weisen Sie Ihre Mitarbeitenden schriftlich über die neue Informationspflicht hin.“ Der Juristin zufolge sollte das Schreiben folgende Inhalte haben:
„Betriebe sollten sich von den Mitarbeitenden den Erhalt des Schreibens quittieren lassen, damit unnötiger Streit über die Nebenpflichten der Arbeitnehmer im Krankheitsfall vermieden wird“, sagt Höltkemeier.
Bürokratieentlastung durch die digitale Krankschreibung?
Die eAU sollte der Zettelwirtschaft ein Ende setzen und Bürokratie abbauen. Doch hat das geklappt? „Für Betriebe ist es mit der eAU zwar digitaler, aber in der Praxis nicht wirklich einfacher geworden“, meint Höltkemeier und nennt dafür zwei Gründe:
1. Verlagerung von Pflichten: Beim gelben Schein hatten Mitarbeitende eine Bringschuld, da sie die Krankschreibung bei ihrem Arbeitgeber abgeben mussten. Mit der eAU sind nun Betriebe in der Pflicht: Sie müssen die Krankschreibung selbst bei der jeweiligen Krankenkasse abrufen.
2. Zusätzlicher Kommunikationsaufwand: Viele Handwerksbetriebe überlassen die Lohnabrechnung einem externen Dienstleister, zum Beispiel ihrem Steuerberater. Bei Krankheitsfällen müssen Betriebe nun dafür sorgen, dass der Dienstleister die für den Abruf erforderlichen Informationen erhält.
Cornelia Höltkemeier hofft, dass zumindest die technischen Schwierigkeiten bei der elektronischen Krankschreibung zeitnah gelöst werden können. „Wenn alles reibungslos klappt, sind die Abläufe bei Krankenkassen, Ärzten und den Arbeitnehmern erfolgreich digitalisiert, es wird Papier gespart“, sagt die Juristin. „Es bleibt aber bei einer weiteren neuen Pflicht für Arbeitgeber – dem Abruf der eAU!“
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