Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

"Realismus ist Autohändlern nicht fremd"

"Realismus ist Autohändlern nicht fremd"

Nur 55 Prozent der Vertragshändler in Deutschland würden die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) in ihrer bestehenden Form verlängern wollen, wenn sie die Entscheidung über diese zentrale Frage der Automobilbranche zu treffen hätten. Das ist das Hauptergebnis einer repräsentativen Emnid-Umfrage. Das Meinungsforschungsinstitut hat 1.987 Vertragspartner der 22 großen Automarken in Deutschland befragt.

Durch die GVO können die Automobilhersteller die Zahl ihrer Vertragspartner begrenzen und qualitative Standards festlegen. 60 Prozent der Autohändler erwarten laut Emnid, dass die GVO nach September 2002 modifiziert wird. "Realismus und Nüchternheit sind den deutschen Autohändlern offensichtlich nicht fremd, wenn es um die Zukunft des Automobilvertriebes geht," kommentiert Stoyan Kamburow, Leiter der Emnid-Automobilmarktforschung, das Ergebnis.

Überraschend sei, dass ein Viertel der Händler mit einer Entscheidung der EU-Kommission rechnen, die GVO ersatzlos aufzugeben. Die Reihen der bedingungslosen Optimisten haben sich #8211; so Emnid #8211; gelichtet: Nur etwa 14 Prozent gingen davon aus, dass die GVO in der bestehenden Form verlängert wird.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Euro-Schein und Euro-Münzen mit Werkzeug

Arbeitsrecht

Minijob auf Abruf: wöchentliche Arbeitszeit festlegen

Wer seine Minijobber auf Abruf beschäftigt, sollte eine wöchentliche Arbeitszeit vertraglich festschreiben. Sonst droht die Sozialversicherungspflicht.

    • Personal, Recht
Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs kommt es auf die Arbeitstage pro Woche an, nicht auf die Stundenzahl.

Urlaubsanspruch

4-Tage-Woche: Verändert sich die Zahl der Urlaubstage?

Wer seinen Mitarbeitenden eine 4-Tage-Woche anbietet, muss auch dafür sorgen, dass der Urlaubsanspruch vertraglich angepasst wird. Im Zweifel zahlen Betriebe drauf.

    • Personal
Keine Skontofrist im Vertrag: Laut einem Urteil kann der Betrieb in solchen Fällen selbst eine Frist festsetzen.

Recht

Skontovereinbarung ohne Frist: Wer bestimmt das Zahlungsziel?

Ein Handwerksbetrieb vereinbart mit einem Kunden Skonto. Doch der Vertrag sieht keine Skontofrist vor. Deshalb musste ein Gericht entscheiden, welche Frist gilt.

    • Recht, Baurecht
Vier Wochen Erholungsurlaub stehen auch Minijobbern mindestens zu.

Personal

So berechnen Sie den Urlaub für Ihre Minijobber

Auch Minijobbern stehen bezahlte Urlaubstage zu. Doch wie viele es pro Monat sind, hängt vom individuellen Vertrag und den Urlaubsregeln im Betrieb ab.

    • Personal