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Rückstellung für Garantieleistungen

Rückstellung für Garantieleistungen

Unternehmer, die in den nächsten Jahren Garantieleistungen erwarten, können diese zum Jahresende teilweise als gewinnmindernde Betriebsausgabe berücksichtigen.

Diese Rückstellungen müssen auf Erfahrungswerten basieren. Kann ein Unternehmer dem Betriebsprüfer die Höhe der Rückstellung nicht plausibel aufzeigen, ist mit einer gewinnmindernden Auflösung zu rechnen. Das tut doppelt weh: Einmal kostet die daraus resultierende Steuernachzahlungen Geld, zum anderen drohen Zinsnachzahlungen, die seit 1999 nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden dürfen.

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Mitarbeiterboni: Handelt es sich um eine betriebliche Übung, dann sind Rückstellungen ohne schriftliche Verpflichtung zulässig.

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