Diese Rückstellungen müssen auf Erfahrungswerten basieren. Kann ein Unternehmer dem Betriebsprüfer die Höhe der Rückstellung nicht plausibel aufzeigen, ist mit einer gewinnmindernden Auflösung zu rechnen. Das tut doppelt weh: Einmal kostet die daraus resultierende Steuernachzahlungen Geld, zum anderen drohen Zinsnachzahlungen, die seit 1999 nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden dürfen.
Rückstellung für Garantieleistungen
Rückstellung für Garantieleistungen
Unternehmer, die in den nächsten Jahren Garantieleistungen erwarten, können diese zum Jahresende teilweise als gewinnmindernde Betriebsausgabe berücksichtigen.