Handy statt Arbeit? Wer dauerhaft ein Drittel weniger leistet als die Kollegen, kann entlassen werden. Doch die Hürden für Arbeitgeber sind hoch.
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Urteil

Schlechte Leistung kann ein Kündigungsgrund sein

Einen faulen Mitarbeiter zu entlassen ist nicht leicht, denn die Beweislast ist hoch. Warum das Landesarbeitsgericht Köln dennoch einem Arbeitgeber Recht gab.

Der Fall: Ein 50 Jahre alter Kommissionierer in einem Lager lieferte eine deutlich schlechtere Arbeitsleistung ab als seine Kollegen. Erkennbar war dies über das elektronische Warenwirtschaftssystem, das den Mitarbeitern die einzelnen Aufträge zuordnete und an das ein Prämiensystem gekoppelt war. Der Mitarbeiter erreichte über Monate nicht die eigentlich erforderliche Leistung für den Basislohn, während die Kollegen deutlich darüber lagen.

Der Arbeitgeber mahnte ihn deswegen zwei Mal ab und kündigte dem Mann schließlich. Dieser klagte. Er habe die erforderliche Basisleistung wegen seines Alters, Sprachproblemen und der Zuteilung aufwändigerer Aufträge nicht erbringen können.

Das Urteil: Das Landesarbeitsgericht Köln entschied im Sinne des Arbeitsgebers. Der Kommissionierer sei verpflichtet, unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit zu arbeiten. Der Arbeitgeber habe belegen können, dass die Arbeitsleistung des Mannes dauerhaft mehr als ein Drittel unter der Durchschnittsleistung der anderen Mitarbeiter gelegen habe. Nun sei es Sache des Arbeitnehmers, zu begründen, warum er mit seiner deutlich unterdurchschnittlichen Leistung dennoch seine persönliche Leistungsfähigkeit ausgeschöpft habe. Dies habe der Kommissionierer nicht überzeugend getan, daher sei die Kündigung wirksam. (Urteil vom 03.05.2022, Az. 4 Sa 548/21)

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