Selbst die Politiker bestreiten es heute nicht mehr: die gesetzliche Rente ist
zwar sicher, ihre jeweilige Höhe aber nicht. Wer seinen gewohnten Lebensstandard auch im Alter erhalten will, kommt um eine private Zusatzversorgung nicht herum. Zwar offerieren auch Banken ihren Kunden sogenannte Entnahmepläne mit regelmäßigen Auszahlungen, aber nur ein privater Rentenversicherer lässt sich auf die Kalkulation lebenslanger Zahlungen ein, gleichgültig, ob der Kunde 70 oder 100 Jahre alt wird.
Vor allem für Singles geeignet
Eine Privatrente eignet sich vor allem für alle diejenigen, die keine
Angehörigen zu versorgen haben. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung ist
in der Privatrente kein Todesfallschutz enthalten. Am Ende der Sparphase wird
wahlweise entweder das angesparte Kapital plus Zinsen ausgezahlt oder eine
lebenslange Rente gewährt. Weil kein Risikoschutz bezahlt werden muß, ist die
Rendite bei der Rentenpolice geringfügig höher als bei der Lebensversicherung.
Auch entfällt die sonst übliche Gesundheitsprüfung. So können selbst 40- oder
50-jährige noch für ihr Alter vorsorgen. Zu beachten ist, die Einzahlungen im
fortgeschrittenen Alter umso höher sein müssen, um noch akzeptable Erträge zu
erhalten. Auch bei der private Rentenversicherung gilt die Faustregel des
Zinseszinses: Je früher mit der Ansparphase begonnen wird, umso höher die
späteren Erträge. Junge Leute, die zu Beginn ihrer Berufstätigkeit mit kleinen
Sparraten beginnen, können sich später über ansehnliche Auszahlungen freuen.
Frühe Vertragsabschlüsse mit hohen Renditen
Damit die Rechnung aufgeht, sollte die passende Police ausgewählt und der
Vertrag bis zum Ende der Laufzeit durchgehalten werden. Falsche Entscheidungen
lassen sich später nur schwer oder gar nicht korrigieren. Unter dem Strich ist
die private Renten- oder Leibrentenpolice zunächst ein reiner Sparvertrag, bei
dem das angesammelte Geld zum vereinbarten Zeitpunkt verrentet wird. Stirbt der
Versicherte während der Ansparphase, behält die Versicherung das Geld je nach
Vertragsvariante oder zahlt es inklusive der bis dahin erworbenen
Überschußanteile an die Hinterbliebenen aus. Sparer, die die erste Variante
wählen, erhalten im Erlebensfall eine entsprechend höhere Rendite.
Monatszahlung mit Garantieanteil
Die Auszahlung aus einer privaten Rentenversicherung besteht aus zwei Teilen,
einer vertraglich garantierten Monatszahlung und einer Gewinnbeteiligung. Die
meisten Anbieter garantieren zur Zeit eine Mindestverzinsung des Sparkapitals
von vier Prozent. Hinzu kommen die Gewinnanteile, in der Regel erheblich mehr
als der Garantieteil. Von ihren erzielten Kapitalerträgen müssen die
Gesellschaften nach Abzug ihrer Kosten noch einmal mindestens 90 Prozent an die
Kunden zurückgeben. Schon aus Wettbewerbsgründen liegt die Ausschüttung aber
meist deutlich höher.
Bei der Privatrente gibt es zwei Grundvarianten: Die sofort beginnende und die aufgeschobene Rente.
Sofortrente für Senioren
Die Sofortrente erfordert eine einmalige Beitragszahlung an
die Versicherungsgesellschaft, die ab dem Zeitpunkt in monatlichen, viertel-,
halb- oder ganzjährigen Auszahlungen zuzüglich Überschußanteil an den
Versicherten zurückfließt. Auf diese Weise kann zum Beispiel die
Auszahlungssumme einer Kapitallebensversicherung "verrentet" werden. Die
Rentenzahlung ist lebenslänglich garantiert, auch dann, wenn die Summe der
Auszahlungen die Einzahlung übersteigt.
Die Sofortrente ist vor allem für die
ältere Generation eine lohnenswerte Sache. Kurz vor oder zu Beginn des
Rentenalters besteht die höchste Klarheit über die zu erwartenden Einkünfte aus
der gesetzlichen Rentenversicherung, des Vermögensstatus, über persönliche
Verpflichtungen und über den Gesundheitszustand.
Aufgeschobene Rente für junge Sparer
Für jüngere Menschen gibt es die aufgeschobene Rente. Hier werden wie bei der
Kapitallebensversicherung monatliche Beiträge eingezahlt. Den
Rentenzahlungsbeginn bestimmt der Versicherte. Ebenso wie bei der Sofortrente
gibt es auch bei der aufgeschobenen Variante Garantiezeiten. Gegen Ende der
Laufzeit stehen sowohl die Rentenzahlung wie eine Kapitalabfindung zur Wahl, die
mit festgelegten Fristen vor Rentenbeginn angemeldet werden muß.
Weitere Varianten
Zu haben sind auch diese Varianten:
Rente für Zwei: ein Vertrag für Paare, egal welchen Geschlechtes, die damit gleichberechtigt abgesichert sind. Stirbt der eine Partner während der Ansparzeit, muß der andere keine Beiträge mehr zahlen. Bleibt ein Partner
während der Rentenbezugszeit übrig, sinkt die Rentenzahlung geringfügig, wird
aber bis zum Lebensende des länger Lebenden gezahlt.
Fondsgebundene Rentenversicherung für Risikofreudige: Die Spargelder werden in ausgewählten Fonds angelegt und das jeweilige Kapital nach der Aufschubzeit als Monatsrente ausgezahlt.
Rente für Familien: Partner und Kinder sind mitversichert und erhalten im Fall des Falles eine Hinterbliebenen- oder Witwen- beziehungsweise Waisenrente.
Garantierte Rentenversicherungen: werden meist auf Einmalbeitragsbasis angeboten. Dabei unterscheidet der Versicherer nicht wie sonst üblich zwischen garantiertem und Überschußanteil, sondern sichert dem Kunden eine komplette monatliche Zahlung lebenslang zu.
Gut zu überlegen ist die Frage, ob die Rentenzahlung konstant oder dynamisch sein sollte. Dynamische Vertragsvarianten fangen den Kaufkraftverlust durch die Inflation auf. Zu beachten ist allerdings, daß die Prämien entsprechend steigen. Die meisten Gesellschaften bieten auch eine teildynamische Rente an.