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Lange Lieferzeit?

So machen Sie lahmen Lieferanten Druck

Drei bis fünf Tage Lieferzeit? Wer sich auf solche Angaben verlässt, muss manchmal ziemlich lange warten. Schlimm, wenn dann noch die Kunden drängeln. Geben Sie den Druck doch weiter!

von Jörg Wiebking

Ein "tolles Gerät, gutes Preis-Leistungsverhältnis" - aber dreieinhalb Monate Wartezeit, bis die komplette Lieferung da ist? Als Gutachter Torsten Weihe aus Süpplingen beim Fachhändler eine Art Minikamera der Firma Rothenberger bestellte, freute er sich sehr auf den neuen Service, den er demnächst seinen Kunden anbieten würde: Damit könnte der Eletrotechniker- und Maurermeister so manchem Leitungsschaden und Baumangel ohne größere Stemmarbeiten auf die Spur zu kommen. "Bestellt habe ich Ende August, da dachte ich, dass es schnell geht. Von drei bis fünf Tagen Lieferzeit war die Rede." Die ersten, einzeln nutzbaren Module habe er jedoch erst zwei Monate später erhalten, nach vielen Anrufen beim Händler und beim Hersteller. "Da hatte ich schon die ersten Aufträge verloren." Bis auch die letzten Module der Bestellung bei ihm eingingen, habe es dann noch bis Mitte Dezember gedauert. Den finanziellen Schaden kann Weihe verkraften. Ihn ärgert viel mehr, wie er vor seinen Kunden dasteht, denen er schnelle Leistung mit dem neuen Gerät versprochen hatte. "Wenn der Hersteller bei der Bestellung gleich gesagt hätte, wie lange es dauert, wäre das in Ordnung gewesen. Oder wenn er bei meinen Nachfragen eine klare Auskunft gegeben hätte, wie lange es dauert."

Rothenberger-Geschäftsführer Frank Schrick äußerte sein Bedauern "über diesen Einzelfall". Die "Verzögerungen bei der Auslieferung" erklärt er mit der "sehr hohen Nachfrage" und mit "Qualitätsproblemen" bei den Zulieferern. Sein Unternehmen habe "mit Hochdruck an der Lösung der vorliegenden Probleme gearbeitet und gleichzeitig unsere Kunden zu den aktuellen Entwicklungen informiert". Weihe empfindet das anders, er fühlt sich schlecht informiert - und ist sich sicher: "Wenn ein Handwerker heute so arbeiten würde, könnte der seinen Laden gleich dichtmachen."

So wehren Sie sich

Dass Handwerker länger auf Werkzeug oder Material warten müssen, kommt immer wieder vor. Und nicht immer ist der Schaden so gering wie bei Torsten Weihe. "Wenn ein Handwerker dadurch gegenüber dem Kunden in Verzug gerät, kann es um richtige Summen gehen", weiß Rechtsanwalt Peter Sohn aus Hamm. Wer sich nicht so lange ärgern oder gar auf den finanziellen Folgen sitzenbleiben will, sollte frühzeitig vorsorgen, rät der Fachanwalt für Baurecht.

Frist: Vereinbaren Sie einen Liefertermin vertraglich. Sonst können Sie später keinen Schaden geltend machen oder vom Kauf zurücktreten. Händler und Hersteller scheuen solche Klauseln oft, doch wenn es wirklich auf den Termin ankommt, sollten Sie sich nicht mit mündlichen Zusagen oder Formulierungen wie "voraussichtlich" zufriedengeben.

Verzug: Liefert der Vertragspartner nicht pünktlich, dann müssen Sie ihn in Verzug setzen. In einem Schreiben weisen Sie darauf hin, dass der Termin abgelaufen ist, und setzen eine Nachfrist von zehn bis 14 Tagen.

Ansprüche geltend machen: Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb der Nachfrist, dann können Sie Schäden wegen Nichterfüllung geltend machen. "Das umfasst alle Schäden wie zum Beispiel entgangene Gewinne durch Auftragsverlust oder auch Konventionalstrafen und möglichen Schadenersatz gegenüber dem eigenen Kunden", sagt Sohn. Allerdings müssen Sie im Einzelfall nachweisen, welche Aufträge Ihnen entgangenen sind, und welcher konkrete Schaden daraus erwachsen ist. Ebenfalls haben Sie nun die Möglichkeit, sich die gleiche Ware aus anderer Quelle zu beschaffen - die Differenz zum ursprünglichen Preis müsste ebenfalls Ihr Vertragspartner übernehmen. Außerdem können Sie nach Ablauf der Nachfrist jederzeit vom Kauf zurücktreten.

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