Zuletzt hatte die Rechtsanwältin Ingrid Claas im handwerk.com-Interview mit der Sozialkasse Bau abgerechnet - und der Einrichtung einen Vorschlag unterbreitet. Hintergrund: Claas bemängelt vor allem „das Aufrechnungsverbot“ und die daraus resultierenden „Zinsfolgen“. Betriebe, die rückwirkend Beiträge an die Soka-Bau zahlen müssen, kämen dadurch in arge Bedrängnis.
Aus Sicht der Wiesbadener Rechtsanwältin wäre es für viele Betriebe hilfreich, wenn sie „nur die Differenz zwischen Beitrag und Urlaub bezahlen müssten“. Frage an die Soka-Bau: Könnten Sie diesen Vorschlag nicht umsetzen?
Die Antwort von Soka Bau-Sprecher Michael Delmhorst lesen Sie auf Seite 2.
Stellungnahme der Soka-Bau
„Durch eine grundsätzliche Verrechnung würden Betriebe, die nicht ordnungsgemäß an den Sozialkassenverfahren teilnehmen, weil sie nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht tatsachengemäß melden und zahlen, gegenüber pünktlich zahlenden Betrieben privilegiert werden.
Soka Bau bietet aber so genannte Treuhandvereinbarungen an, mit denen eine Zwischenfinanzierung der Beiträge über die Hausbank des Betriebes ermöglicht werden kann, um die Zahlungsverpflichtungen des Betriebes faktisch auf den Differenzbetrag zwischen Beiträgen und Erstattungsansprüchen zu reduzieren. Zum 1. Januar 2010 haben die Tarifvertragsparteien zudem eine Regelung eingeführt, die eine Saldierung von Erstattungsforderungen mit Beiträgen aus demselben Monat vorsieht, wenn der Arbeitgeber diese vor dem 15. des auf die Gewährung des Urlaubs folgenden Monats geltend macht.
Mit dieser Änderung wurde bereits den Wünschen vieler Baubetriebe Rechnung getragen, die Erstattungsleistungen eines Monats mit den noch nicht fälligen Beiträgen desselben Monats zu saldieren.“
Die Ansichten des Rechtsanwaltes Christian Loroch zur Soka-Bau lesen Sie auf Seite 3.
„Hier herrscht der blanke Irrsinn“
Christian Loroch ist Unternehmensanwalt in Dresden. Er kennt mehrere Unternehmen, die durch die Soka-Bau „in die Pleite getrieben wurden“. In einem Fall sei zunächst erklärt worden, dass der Betrieb sei nicht umlagepflichtig sei. Jahre später sei mehr als eine Million Euro nachverlangt worden.
Auch Loroch kritisiert, dass trotz gezahlten Urlaubsentgeltes der Rückforderungsanspruch gegen die Soka nicht aufgerechnet wird: „Erst muss der Unternehmer sämtliche Forderungen der Soka vollständig bezahlen, dann bekommt er seine Ansprüche erstattet. Hier grassiert der blanke Irrsinn.“
Lorochs kompletten Beitrag finden Sie hier.
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(sfk)