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Erst geklagt, dann geprüft

Soka-Bau-Methoden ärgern Unternehmer

Olaf Bannik ist von der Sozialkasse Bau verklagt worden – und zwar vorsorglich. "Das ist eine Zumutung", schimpft der Handwerker. Muss die Organisation ihre Methoden überdenken?

Die Sozialkasse Bau hat hehre Ziele. Die Einrichtung der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft soll sichern, dass Sozialleistungen bei den Mitarbeitern der Branche ankommen. Ein Problem ist dabei offensichtlich. Es gibt Unternehmer, die ganz einfach nicht wissen, ob sie Beiträge zahlen müssen. Und andere kennen die Soka-Bau überhaupt nicht.

Olaf Bannik ist seit 18 Jahren selbstständiger Handwerker, doch von der Sozialkasse Bau hatte er noch nie gehört – bis er im vergangenen Sommer den ersten Brief von der Organisation bekam. Die Soka-Bau war offenbar nach einer anonymen Anzeige auf seinen Betrieb in Salzwedel (Sachsen-Anhalt) aufmerksam geworden. Der Dachdecker ist extrem spezialisiert, er demontiert Stahlhallen, die er anschließend im Kundenauftrag wieder aufbaut. Weil er sich in keiner der Branchen in den Soka-Formularen wiederfinden konnte, teilte er dem Kundenservice der Sozialkasse mit, dass er kein Mitglied werden möchte.

Ohne weitere Prüfung hat ihn die Soka-Bau Ende 2010 beim Berliner Arbeitsgericht verklagt. Denn: Rückwirkend kann die Organisation nur Ansprüche für vier Jahre geltend machen. In Banniks Fall geht es um 10.791 Euro für das Jahr 2006. Begründung: "Die Beklagtenseite unterhält einen Abbrucharbeiten ausführenden Betrieb." Abbrucharbeiten? Damit habe er "nun wirklich nichts am Hut", sagt Bannik.

Was den Unternehmer aufregt, ist der Ablauf der Auseinandersetzung: "Ich habe andere Sorgen. Ich kann nicht mal eben wegen einer Klage, für die es wahrscheinlich keine Grundlage gibt, nach Berlin fahren. Das hätte die Soka-Bau zuerst klären können." Mittlerweile hat Banniks Anwalt zumindest erreicht, dass der Termin der Verhandlung auf das Frühjahr verlegt worden ist.

Droht Unternehmen die Insolvenz, weil Sie rückwirkend Beiträge zahlen müssen? Lesen Sie weiter auf Seite 2 ...

Droht Unternehmen Insolvenz?

Was würde eigentlich passieren, wenn Bannik – aus welchen Gründen auch immer – tatsächlich an dem Sozialkassenverfahren teilnehmen müsste? "Dann müsste ich meinen Laden auf der Stelle abschließen." Die Beiträge werden auf Grundlage der gezahlten Bruttolöhne berechnet, und 2006 war im Unternehmen Bannik ein eher laues Jahr: "Insgesamt müsste ich 80.000 Euro nachzahlen. Das kann ich nicht wuppen, das wäre das Ende."

Gibt es dafür Beispiele, mussten Betriebe in der Vergangenheit Insolvenz anmelden, weil sie rückwirkend an Beiträge an die Soka-Bau zahlen mussten? "Das ist uns nicht bekannt", sagt Soka-Bau-Sprecher Michael Delmhorst. Die Unternehmen würden rund 75 Prozent der Sozialkassenbeiträge für das Urlaubsverfahren entrichten: "Diese Beiträge werden dem Arbeitgeber komplett zurückerstattet, sobald der Arbeitnehmer Urlaub nimmt." Bei Ausbildungsbetrieben bestehe sogar die Möglichkeit, dass die Summe der Erstattungen die Höhe der Beitragszahlungen übersteigt.

Das MDR-Magazin Fakt hatte im vergangenen August über zwei Unternehmer berichtet, die ähnliche Insolvenz-Ängste wie Bannik plagten. Auch sie hatten Post von der Soka-Bau bekommen, auch ihnen drohten rückwirkend hohe Beitragszahlungen. Solche Fälle seien keine Ausnahmen, sagt ein Fachanwalt in dem Fernsehbetrag. Die Sozialkasse Bau müsste die Betriebe besser informieren und besser mit ihnen kommunizieren. Diese Forderung kann Bannik unterschreiben.

Die Soka-Bau wird Banniks Betrieb am 20. Januar 2011 einen Besuch abstatten und prüfen. Fortsetzung folgt.


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(sfk)

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