von Bernhard Köstler
Wer seine Steuerbescheide erst kürzlich erhalten hat, kann gegen die Streichung von Betriebsausgaben, gegen Zahlendreher des Finanzamts oder gegen eine vom Finanzamt vertretene strittige Rechtsauffassung meist problemlos vorgehen. Die reguläre Einspruchsfrist beträgt vier Wochen. In dieser Zeit kann ein Betroffener die Änderungen entweder telefonisch beantragen oder er legt schriftlich Einspruch gegen den Bescheid ein. Wer schriftlich nicht so geübt ist, kann seine Einwendungen auch persönlich beim Finanzamt vortragen. Der Beamte muss in diesem Fall ein Protokoll fertigen und unterzeichnen lassen.
Einspruchsfrist ausschöpfen
Wann die Einspruchsfrist abläuft, verrät das Bescheiddatum rechts oben im Steuerbescheid. Zu diesem Datum werden für den Postlauf drei Tage und die vierwöchige Einspruchsfrist hinzugerechnet.
Vorbehalt ausnutzen
Ist die Frist bereits verstrichen, ist eine problemlose Änderungen auch möglich, wenn ...