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Steueroasen auch in Deutschland

Steueroasen auch in Deutschland

Seit Anfang dieses Jahres profitieren Einzelunternehmer und Personengesellschaften von der Gewerbesteueranrechnung. handwerk.com gibt Tipps, wie das funktioniert und welche Tricks es zu beachten gilt.

Seit dem 1. Januar 2001 liegen Personenunternehmen voll im Trend. Ein Grund ist die Anrechnung eines Teils der Gewerbesteuer auf die persönliche Einkommensteuer. Nach § 35 Einkommensteuergesetz (EStG) beträgt die Anrechnung das 1,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags. Der Clou daran: Selbst wenn eine Gemeinde keine Gewerbesteuer erhebt, profitieren Unternehmer von der Anrechnung. Wer zum Beispiel in Nordfriedrichskoog (Schleswig-Holstein) seinen Betriebssitz hat, muss zwar keine Gewerbesteuer bezahlen, bei einem Gewinn von 200.000 Mark können Unternehmer durch die Gewerbesteueranrechnung jedoch knapp 9.000 Mark auf ihre persönliche Einkommensteuer gutschreiben lassen.

Gemeinden mit niedrigen Hebesätzen ausspähen

Wer sich also in seinem Bundesland nach Gemeinden mit einem besonders niedrigen Hebesatz umsieht, gehört zu den Gewinnern der Reform. In Niedersachsen hat die Gemeinde Eyendorf (1.029 Einwohner) mit 250 Prozent den günstigsten Hebesatz. Wichtig: Da in Zukunft so manches Unternehmen seinen Sitz in gering besteuerte Gemeinden verlagern wird, ist der Wechsel in eine solche "Steuer-Oase" im Focus der Finanzverwaltung. Wer also nur zum Schein seinen Sitz verlegt, ist schnell entlarvt.

Praxis-Beispiel

Bauschreiner Heinz Wohlgemut möchte seinen Sitz verlegen. Für ihn kommen nur zwei Gemeinden in Frage, in denen er sich niederlassen möchte. Eine Vergleichsrechnung soll Herrn Wohlgemut zeigen, für welche Gemeinde er sich entscheiden sollte:

 

Gemeinde U

Gemeinde X

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

200.000 DM

200.000 DM

abzgl. als Betriebsausgaben abzugsfähige Gewerbesteuer

17.000 DM

0 DM

= Gewinn

183.000 DM

200.000 DM

Sonstige Abzüge

(Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung)

20.000 DM

20.000 DM

= zu versteuerndes Einkommen

163.000 DM

180.000 DM

Steuerlast (ledig)

58.998 DM

67.834 DM

Gewerbesteuermessbetrag

(Gewinn x 5%)

183.000 DM x 5 %

= 9.150 DM

200.000 DM x 5 %

= 10.000 DM

Davon darf das 1,8-fache angerechnet werden.

16.470 DM

18.000 DM

Festzusetzende Steuer

42.528 DM

49.834 DM

Nettoeinkommen

120.472 DM

130.166 DM

Fazit: Je niedriger also der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde, desto höher ist das einsetzbare Nettoeinkommen eines Unternehmers.

Eine Diskette mit sämtlichen Hebesätzen deutscher Gemeinden kann beim Landesamt für Statistik Nordrhein-Westfalen, Postfach 10 11 05, 40193 Düsseldorf, für eine Schutzgebühr von 80 Mark angefordert werden.

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