Seit dem 1. Januar 2001 liegen Personenunternehmen voll im Trend. Ein Grund ist die Anrechnung eines Teils der Gewerbesteuer auf die persönliche Einkommensteuer. Nach § 35 Einkommensteuergesetz (EStG) beträgt die Anrechnung das 1,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags. Der Clou daran: Selbst wenn eine Gemeinde keine Gewerbesteuer erhebt, profitieren Unternehmer von der Anrechnung. Wer zum Beispiel in Nordfriedrichskoog (Schleswig-Holstein) seinen Betriebssitz hat, muss zwar keine Gewerbesteuer bezahlen, bei einem Gewinn von 200.000 Mark können Unternehmer durch die Gewerbesteueranrechnung jedoch knapp 9.000 Mark auf ihre persönliche Einkommensteuer gutschreiben lassen.
Gemeinden mit niedrigen Hebesätzen ausspähen
Wer sich also in seinem Bundesland nach Gemeinden mit einem besonders niedrigen Hebesatz umsieht, gehört zu den Gewinnern der Reform. In Niedersachsen hat die Gemeinde Eyendorf (1.029 Einwohner) mit 250 Prozent den günstigsten Hebesatz. Wichtig: Da in Zukunft so manches Unternehmen seinen Sitz in gering besteuerte Gemeinden verlagern wird, ist der Wechsel in eine solche "Steuer-Oase" im Focus der Finanzverwaltung. Wer also nur zum Schein seinen Sitz verlegt, ist schnell entlarvt.
Praxis-Beispiel
Bauschreiner Heinz Wohlgemut möchte seinen Sitz verlegen. Für ihn kommen nur zwei Gemeinden in Frage, in denen er sich niederlassen möchte. Eine Vergleichsrechnung soll Herrn Wohlgemut zeigen, für welche Gemeinde er sich entscheiden sollte:
Gemeinde U
Gemeinde X
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
200.000 DM
200.000 DM
abzgl. als Betriebsausgaben abzugsfähige Gewerbesteuer
17.000 DM
0 DM
= Gewinn
183.000 DM
200.000 DM
Sonstige Abzüge
(Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung)
20.000 DM
20.000 DM
= zu versteuerndes Einkommen
163.000 DM
180.000 DM
Steuerlast (ledig)
58.998 DM
67.834 DM
Gewerbesteuermessbetrag
(Gewinn x 5%)
183.000 DM x 5 %
= 9.150 DM
200.000 DM x 5 %
= 10.000 DM
Davon darf das 1,8-fache angerechnet werden.
16.470 DM
18.000 DM
Festzusetzende Steuer
42.528 DM
49.834 DM
Nettoeinkommen
120.472 DM
130.166 DM
Fazit: Je niedriger also der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde, desto höher ist das einsetzbare Nettoeinkommen eines Unternehmers.
Eine Diskette mit sämtlichen Hebesätzen deutscher Gemeinden kann beim Landesamt für Statistik Nordrhein-Westfalen, Postfach 10 11 05, 40193 Düsseldorf, für eine Schutzgebühr von 80 Mark angefordert werden.