Bisher waren es nur Stichproben, doch nun sollen es flächendeckende Kontrollen gegen Schwarzarbeit und Lohndumping werden. Das zumindest hat Bundesarbeitsministerin von der Leyen zum Start der erweiterten Freizügigkeit für osteuropäische Arbeitskräfte angekündigt.
Kontrolliert werden jedoch nicht nur verdächtig wirkende Schwarzarbeiter, sondern auch unbescholtene Betriebe ohne irgendeinen Anfangsverdacht. Das Recht dazu haben die Kontrolleure jedenfalls - auch ohne vorherige Ankündigung, wie jüngst das Finanzgericht Hamburg entschieden hat.
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