Erst hat ein Baubetrieb neue Türen im DB-Reisezentrum des Kieler Hauptbahnhofs eingebaut, dann hat er die Türen wieder ausgebaut und mitgenommen. Das berichtet die Onlineausgabe der „Kieler Nachrichten“. Der Grund für die Türaktion sei, dass der Baubetrieb für seine geleistete Arbeit „offenbar nicht ausreichend bezahlt“ wurde.
Der Ausbau der Türen sei gegen den Willen der Deutschen Bahn (DB) erfolgt. Dem Bericht zufolge hatte die DB zuvor ein Unternehmen mit dem Umbau des Standorts beauftragt. Dieses habe wiederum den Baubetrieb als Subunternehmer engagiert und so kam es, dass die Handwerker die Türen im Reisezentrum montierten.
Gegenüber dem Online-Portal berichtet der Chef des Baubetriebs nun, dass zwei Rechnungen trotz mehrfacher Mahnung nicht bezahlt worden seien. Deshalb pocht der Unternehmer darauf, dass die Türen weiterhin sein Eigentum seien. Begründung: Die Türen seien nicht fest mit dem Gebäude verbunden und daher dürfe er sie wieder mitnehmen.
Allerdings räumt der Handwerker ein, dass die Sache mit den Türen eine Definitionssache sei: „Im Zweifel muss ein Zivilgericht entscheiden.“ Die Deutsche Bahn sieht die Sache freilich anders als der Unternehmer: Sie geht davon aus, dass die Türen „unberechtigterweise“ ausgebaut worden seien, heißt es im Bericht.
Doch was gilt eigentlich rechtlich, wenn Handwerker beim Kunden etwas ausbauen, weil der die Rechnung nicht zahlt? Mehr zum Thema Eigentumsvorbehalt lesen Sie im Beitrag „Ich baue das wieder aus, wenn du nicht zahlst!“
Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Baurecht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!
Auch interessant: