Den Betrieb zwei Wochen schließen? Das geht nur unter bestimmten Voraussetzungen.
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Arbeitsrecht

Urlaub 2022: Wann dürfen Sie Betriebsferien anordnen?

Den Betrieb komplett zu schließen und die Belegschaft in die Betriebsferien zu schicken, ist nicht leicht. Ein Anwalt erklärt, wann Sie es doch dürfen.

  • Betriebsferien sind eine Ausnahme. Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer Lage und Dauer ihres Urlaubes frei wählen, wenn keine betrieblichen Belange dagegen stehen.
  • Um Betriebsferien anzuordnen, muss der Arbeitgeber dringende betriebliche Belange geltend machen. Er darf jedoch nicht versuchen, das unternehmerische Risiko auf die Mitarbeiter abzuwälzen.
  • Wichtig ist außerdem die rechtzeitige Ankündigung. Arbeitgeber dürfen zudem immer nur einen Teil des Mitarbeiterurlaubs fest verplanen.
  • Sommerpause, Auftragsflaute oder einfach die Idee, die Urlaubsansprüche des Teams zu bündeln – es gibt viele Gründe, warum Arbeitgeber Betriebsferien anordnen wollen. Allerdings hat der Gesetzgeber diese Möglichkeit an Bedingungen geknüpft. Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, beantwortet die wichtigsten Fragen.

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    Darf ich als Arbeitgeber Urlaub einfach anordnen?

    Klare Sache: Das dürfen Sie nicht. „Grundsätzlich gilt, dass der Urlaub dem Arbeitnehmer zusteht und er Lage und Dauer bestimmen kann“, sagt Görzel. Das Bundesurlaubsgesetz regelt dies in Paragraph 7. „Danach hat der Arbeitgeber die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, soweit dem nicht dringende betriebliche Belange entgegenstehen.“

    Ausgenommen davon sei lediglich der Resturlaub, der zu einem Stichtag verfällt. „Hier kann der Arbeitgeber den Mitarbeitern vorgeben, wann sie ihn nehmen sollten“, so der Fachanwalt.

    Wann sind Betriebsferien dennoch zulässig?

    Die Anordnung von Betriebsferien ist eine Ausnahme, die das Recht des Arbeitnehmers auf freie Wahl seines Urlaubs einschränkt. „Es müssen dafür dringende betriebliche Belange vorliegen“, erklärt Görzel. Der Grund für die Anordnung von Betriebsferien muss also seinen Ursprung im Betrieb haben, zum Beispiel in der betrieblichen Organisation, im technischen Arbeitsablauf, der Auftragslage oder ähnlichen Umständen.

    Nicht ausreichend für die Anordnung von Zwangsurlaub sind hingegen eine kurzfristige Auftragsflaute oder Betriebsablaufstörungen. „Denn das sogenannte Betriebsrisiko soll nicht vom Arbeitgeber durch einseitige Urlaubsanordnung auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden“, sagt Görzel.

    Was bedeutet das konkret? „In einem Betrieb wird eine neue Maschine aufgebaut, so dass keine Arbeit möglich ist“, nennt der Anwalt ein Beispiel für einen betrieblichen Grund. Anders sieht es aus, wenn ein Betrieb an einer Bundestraße gelegen ist, die wegen einer Bombenentschärfung für drei Tage gesperrt ist, so dass ihn niemand erreichen kann. „Das wäre kein Grund für die Anordnung von Urlaub, sondern Betriebsrisiko“, so Görzel.

    Foto: HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte „Betriebsferien können nur aus einem wichtigen betrieblichen Grund angeordnet werden“, sagt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

    Welche Fristen und Formalien muss ich beachten?

    Betriebsferien dürfen nur mit einer angemessenen Ankündigungsfrist angeordnet werden. „Bereits zu Beginn des Kalenderjahres sollten Arbeitgeber kommunizieren, ob und wann sie Urlaub anordnen wollen“, rät der Anwalt. Er empfiehlt zudem, sich von jedem Arbeitnehmer die Betriebsferien schriftlich bestätigen zu lassen.

    Außerdem darf der Arbeitgeber nicht den kompletten Urlaub der Belegschaft verplanen. „Nach bisheriger Rechtsprechung muss noch ein wesentlicher Teil des Jahresurlaubs für die Arbeitnehmer frei planbar bleiben“, sagt Görzel. Eine feste Zahl von Urlaubstagen, die frei bleiben muss, gebe es nicht, aber: „Im Raum steht nach einem arbeitsgerichtlichen Urteil eine 3/5-Quote.“

    Unternehmen, die einen Betriebsrat haben, müssen dessen Zustimmung einholen, bevor sie Betriebsferien anordnen können. „Grundsätzlich empfiehlt es sich dann, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen“, rät der Fachanwalt. Der Vorteil: Der Betrieb muss gegenüber den Arbeitnehmern nicht im Einzelfall die dringenden betrieblichen Belange nachweisen.

    Was passiert, wenn ich rechtswidrig Betriebsferien anordne?

    Wer seine Belegschaft ohne dringende betriebliche Gründe in den Zwangsurlaub schickt, gerät in den so genannten Annahmeverzug. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer bietet wie vertraglich festgelegt, seine Arbeitskraft an, der Arbeitgeber aber nimmt sie nicht an. „Im konkreten Fall der Betriebsferien hieße das, der Arbeitnehmer erscheint zur Arbeit und steht vor verschlossenen Türen“, erläutert Görzel. „Wenn er das mit Zeugen, Fotos oder Videos belegen kann, könnte er seinen Anspruch auf weiteren Urlaub vor Gericht einklagen.

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