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Forderungsausfälle

Ausfallrisiken sollte der Factor übernehmen

Unternehmen sollten unbedingt prüfen, ob Factoring zur Vermeidung von Forderungsausfällen für sie in Frage kommt. Wichtig ist allerdings die Auswahl des Anbieters: "Ein Factor sollte das volle Ausfallrisiko übernehmen", rät Finanzierungsexpertin Ute Aschenbrenner.

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"Ein Factor sollte das volle Ausfallrisiko übernehmen"

Ute Aschenbrenner ist Referentin für Unternehmensfinanzierung beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

von Ute Aschenbrenner

Aus Gründen der Rentabilität verlangen Factoringanbieter Voraussetzungen, die von einer Reihe von Handwerksunternehmen allerdings nicht erfüllt werden können. So müssen potenzielle Factoringkunden einen durchschnittlichen Jahresumsatz von ein bis 2,5 Millionen Euro aufweisen. Außerdem müssen den Forderungen voll erbrachte und unbestrittene Leistungen zu Grunde liegen. Zudem werden im Regelfall keine Forderungen aus dem Privatkundenbereich angenommen. Unternehmen, die diese Forderungen erfüllen, sollten unbedingt die Möglichkeit des Factoring prüfen, da Außenstände somit zu Bargeld und demnach sofort verfügbar werden.

Allerdings sollten Sie auch hier Angebote verschiedener Anbieter einholen. Denn der Factoringkunde zahlt neben den Zinsen für den vor Fälligkeit gezahlten Kaufpreis auch ein Entgelt für die Dienstleistung des Factors. Die Höhe des Entgelts ist Verhandlungssache und unter anderem abhängig von der Höhe der durchschnittlichen Rechnungsbeträge sowie der Kundenanzahl.

Da auch das so genannte unechte Factoring verbreitet ist, sollten Sie vor Vertragsunterzeichnung beachten, dass das Factoringunternehmen mit dem Ankauf der Forderung das volle Ausfallrisiko übernimmt. Damit tritt durch den Verkauf der Forderung ein ähnlicher Effekt ein wie beim Abschluss einer Warenkreditversicherung. Diese nimmt dem Versicherungsnehmer ebenfalls das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Forderungschuldners ab. Der Versicherungsnehmer hat aber einen gewissen Anteil des Risikos (etwa 30 Prozent) selbst zu tragen. Der Forderungsverkäufer im Factoringgeschäft ist jedoch von jedem Ausfallrisiko entlastet.

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