Anpassung zum Jahreswechsel: Ab dem 1. Januar 2024 steht Azubis im ersten Lehrjahr eine Vergütung von mindestens 649 Euro im Monat zu.
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Anpassung zum Jahreswechsel: Ab dem 1. Januar 2024 steht Azubis im ersten Lehrjahr eine Vergütung von mindestens 649 Euro im Monat zu.

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Azubi-Mindestlöhne: Was müssen Betriebe ab 2024 zahlen?

Für Betriebe, die ihren Azubis eine Mindestausbildungsvergütung zahlen, wird es 2024 teurer. Die Höhe der Mehrkosten: bis zu 41 Euro pro Azubi und Monat.

Zum 1. Januar 2024 steigt die Mindestausbildungsvergütung. Das hat das Bundesbildungsministerium im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben

  • Demnach müssen Betriebe ihren Azubis im 1. Lehrjahr eine monatliche Vergütung von mindestens 649 Euro zahlen.
  •  Für das das 2. Lehrjahr liegt der Azubi-Mindestlohn vom kommenden Jahr an bei 766 Euro im Monat.
  • Bei Azubis im 3. Lehrjahr beträgt die Mindestausbildungsvergütung 876 Euro pro Monat.
  • Und im 4. Lehrjahr steigt sie auf 909 Euro.

Gegenüber 2023 entspricht das einem Plus von bis zu 41 Euro pro Lehrling und Monat. Aktuell müssen Betriebe, die ihren Azubis die Mindestausbildungsvergütung zahlen, pro Monat 620 Euro (1. Lehrjahr), 731,60 Euro (2. Lehrjahr), 837 Euro (3. Lehrjahr) oder 868 Euro (4. Lehrjahr) überweisen.

Die Mindestausbildungsvergütung wurde in Deutschland zum 1. Januar 2020 eingeführt. Seither hat der Gesetzgeber die Untergrenze für die Vergütung jedes Jahr angepasst – zuletzt Anfang 2023.

Der Azubi-Mindestlohn ist allerdings nicht für alle Azubis maßgeblich, da Tarifverträge grundsätzlich Vorrang haben. Das bedeutet: Ausbildungsbetriebe, die keiner Tarifbindung unterliegen, müssen ihren Azubis pro Monat mindestens die gesetzlich festgelegte Vergütung zahlen.

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