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Berufsunfähigkeit

Bei vorzeitigem Aus sicher versorgt

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist in vielen Handwerksberufen besonders groß. Private Versicherungspolicen helfen weiter.

Ob Herzinfarkt, Krebs, Bandscheibenvorfall oder Depressionen schon von Natur aus drohen der menschlichen Leistungsfähigkeit viele Gefahren. Jeder vierte Arbeitnehmer scheidet aus gesundheitlichen Gründen vor dem Rentenalter aus dem Arbeitsleben aus. Zusätzliche Risiken am Arbeitsplatz, das gilt besonders für viele handwerkliche Gewerke: Weit über die Hälfte der Dachdecker, Fliesenleger, Maurer und sogar Schlachter sind in den 90er-Jahren vor Beginn der Altersrente berufsunfähig geworden. Das hat eine Untersuchung des Branchendienstes Map-Report ergeben. Da ist es fatal, dass die pflichtversicherten Handwerker über die staatlichen Rentenkassen nicht mehr gegen Berufsunfähigkeit (BU) versichert sind zumindest diejenigen, die nach 1961 geboren sind.

Unternehmer sollten ihre Arbeitsfähigkeit unbedingt privat versichern, rät Stefan Jans Handwerkunternehmern. Der Geschäftsführer des Bundes versicherter Unternehmer ist Versicherungs- und Rentenberater. Schließlich steht gerade bei inhabergeführten Familienunternehmen der Betrieb und damit die wirtschaftliche Basis der Familie auf dem Spiel. Tatsächlich bieten immer mehr Privatversicherer BU-Policen an. Gute Konditionen zu angemessenen Preisen, scheint es: Jede vierte Police wurde mit einen Sehr gut der Stiftung Warentest geadelt.

Doch wie bei vielen anderen Versicherungen auch, kommt es auf den Einzelfall an: Menschen mit Vorerkrankungen und Angehörigen bestimmter Berufsgruppen bieten die Versicherungsgesellschaften häufig keinen Schutz zu angemessenen Bedingungen an, sagt Beate Kathrin Bextermöller, Warentest-Versicherungsexpertin. Oft werden Vorerkrankungen ausgeschlossen oder mit Zuschlägen versehen. Angehörige von Risikoberufen zahlen falls sie überhaupt angenommen werden das Vielfache von Schreibtischarbeitern. Auch das ist das Ergebnis einer Warentest-Umfrage: Nur jeder vierte Antragsteller bekam den Vertrag, den er sich vorgestellt hatte.

Auch das Kleingedruckte gehört für jeden Versicherungskandidaten auf den Prüfstand. Dort findet sich häufig eine Klausel, die speziell den beruflich Selbstständigen gilt und die Gesellschaft in den meisten Versicherungsfällen generell von ihrer Zahlungspflicht entbindet. Dann nämlich, wenn der berufsunfähige Unternehmer die Betriebsabläufe so umgestalten kann, dass seine Mitarbeiter ihm den Teil der Tätigkeiten abnehmen, die er selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr schafft.

Die Versicherung argumentiert so: Der mitarbeitende Inhaber eines Handwerksbetriebes könnte nach seiner Erkrankung den Betrieb behindertengerecht einrichten, erklärt BVU-Versicherungsberater Jans. Außerdem könnte er einen Meister einstellen, der für ihn mit anfasst, während er selbst nur noch Organisationsaufgaben erledigt. Wenn diese Möglichkeit besteht und sei es nur theoretisch , muss die Versicherung nicht zahlen.

Günstiger Schutz bei Erwerbsunfähigkeit

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt erst dann, wenn der Versicherte gar keinen Beruf mehr ausüben kann, also zu 100 Prozent invalide ist. Sie ist eine preiswerte und pragmatische Lösung für verschiedene Versichertengruppen: Für Selbstständige, für alle, die keine oder noch keine berufliche Tätigkeit ausüben (Studenten, Auszubildende, Hausfrauen und -männer) sowie für diejenigen, die aufgrund ihres persönlichen Risikoprofils keine angemessene BU-Versicherung erhalten (Angehörige risikoträchtiger Berufsgruppen und Versicherte mit Vorerkrankungen).

Während laut Stiftung Warentest eine gute BU-Versicherung mit Risikolebensversicherung und 30-jähriger Laufzeit für eine 30-jährige Busfahrerin rund 600 Euro jährlich kosten würde, kann man eine vergleichbare Erwerbsunfähigkeitsversicherung schon für gut die Hälfte abschließen.

Schutz für das Personal

Seit der Gesetzgeber die Berufsunfähigkeitsrente für alle nach dem 1. Januar 1961 geborenen Pflichtversicherten abgeschafft hat, klafft hier eine Versorgungslücke. Die staatlichen Rentenkassen zahlen jetzt nur noch eine Erwerbsminderungsrente. Somit können sie teilweise Invalide, die nicht mehr voll im alten Beruf arbeiten können, auf jede andere Erwerbstätigkeit verweisen.

Die Lücke sollte durch eine private BU-Versicherung geschlossen werden. Diese zahlt eine Rente in vereinbarter Höhe, wenn ein Versicherter seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Sie ist also für abhängig Beschäftigte interessant, die als teilweise Invalide auch dann schon eine BU-Rente beziehen möchten, wenn sie eigentlich noch in einem anderen Beruf als ihrem zuletzt ausgeübten arbeiten könnten. Für Selbstständige gilt: BU-Policen mit Verweisungsklausel auf eine betriebliche Umgestaltung sind nur wenig geeignet.

Achtung: Stolperfalle Kleingedrucktes

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es auf die Details an. Es lohnt sich, klug zu verhandeln.

Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) empfehlen Verbraucherschützer, auf folgende Punkte zu achten:

BU-Versicherungsverträge sollte man so bald wie möglich abschließen: Je niedriger das Eintrittsalter, desto niedriger die Beiträge.

Wer beruflich vor allem körperlich tätig ist, hat oft Schwierigkeiten, ein günstiges Angebot zu bekommen. Dennoch gilt: hartnäckig bleiben und bei vielen Versicherungen nachfragen. Auch Antragsteller mit Vorerkrankungen sollten so handeln.

Erhält ein Antragssteller keine oder nur eine unzureichende Police, sollte er sich um eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung bemühen.

Weigert sich eine Gesellschaft, aufgrund von Vorerkrankungen ein bestimmtes Gesundheitsrisiko zu versichern, sollte man versuchen, dennoch Versicherungsschutz gegen einen Beitragszuschlag herauszuhandeln. Möglicherweise kann man schriftlich vereinbaren, dass der Zuschlag im Laufe der Jahre sinkt, wenn die Krankheit nicht mehr auftritt.

Nur Verträge, die auf eine so genannte abstrakte Verweisung verzichten, sollten abgeschlossen werden. Dann darf die Versicherungsgesellschaft berufsunfähigen Kunden nicht auf einen Beruf verweisen, der nicht seinen Fähigkeiten, Lebensstellung und Ausbildung entspricht, und den er theoretisch ausüben könnte. Schon die theoretische Möglichkeit der Ausübung eines anderen Berufs befreit die Versicherungsgesellschaft von ihrer Leistungspflicht.

Manche Versicherer bieten Berufsunfähigkeitsversicherungen mit einer Klausel im Vertrag an, nach der die Versicherung erst bei 100-prozentiger Invalidität zahlt. Der Versicherungsnehmer sollte dann lieber eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen. Die ist bei vergleichbaren Bedingungen preisgünstiger.

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