Ob Elektrohandwerke, das Dachdeckerhandwerk und die Gebäudereinigung: In vielen Gewerken können sich die Beschäftigten 2022 über eine Anhebung des Branchenmindestlohns freuen.
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Politik und Gesellschaft

Branchenmindestlöhne: Das gilt 2022 im Handwerk

In drei Gewerken steigen im Laufe dieses Jahres noch die Lohnuntergrenzen, drei weitere Gewerke haben 2022 schon die Mindestlöhne erhöht.

Auf einen Blick:

  • In der Gebäudereinigung gab es Anfang 2022 schon Mindestlohnerhöhungen. Die Lohnuntergrenzen steigen im Herbst noch ein weiteres Mal.
  • Die Verhandlungen um einen neuen Mindestlohn im Bauhauptgewerbe sind in der Schlichtung gescheitert. Dafür gibt es aus Arbeitgebersicht mehrere Gründe.
  • Im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk sowie im Gerüstbauer-Handwerk werden die Lohnuntergrenzen 2022 noch angehoben. Bei den Schornsteinfegern hingegen behält der bisherige Branchenmindestlohn vorerst seine Gültigkeit.
  • Unklar ist noch, wie es im Maler- und Lackiererhandwerk weitergeht. Die bisherigen Tarifverträge hatten eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2022. Neue Abschlüsse gibt es noch nicht.
  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2022 insgesamt drei Mal: Die erste Erhöhung gab es zum 1. Januar. Seither liegt die Lohnuntergrenze in Deutschland bei 9,82 pro Stunde. Um weitere um 63 Cent steigt die Lohnuntergrenze zum 1. Juli, sie liegt dann bei 10,45 Euro. Zum 1. Oktober kommt dann die dritte Anhebung auf 12 Euro, die Bundestag und Bundesrat beschlossen haben. Abweichend vom gesetzlichen Mindestlohn gelten im Handwerk zum Teil höhere Branchenmindestlöhne.

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    50 Cent mehr: Mindestentgelt in den Elektrohandwerken gestiegen

    Wie schon 2020 und 2021 ist das Mindestentgelt in den elektro- und informationstechnischen Handwerken direkt zum Jahresanfang gestiegen. Seit dem 1. Januar liegt die Lohnuntergrenze laut Tarifvertrag bei 12,90 Euro pro Stunde.

    Die Tarifpartner in den Elektrohandwerken – der Zentralverband Deutsches Elektrohandwerk und die Gewerkschaft IG Metall – hatten sich bereits 2019 auf eine stufenweise Erhöhung des Branchenmindestlohns geeinigt. Fest steht daher schon, dass den Beschäftigten Anfang 2023 die nächste Erhöhung zusteht.

    Dachdeckerhandwerk: Mindestlöhne wurden Anfang 2022 angehoben

    Für 2022 haben sich auch die Tarifpartner im Dachdeckerhandwerk auf neue Lohnuntergrenzen geeinigt. Zum 1. Januar 2022 ist der Mindestlohn 1 für Ungelernte um 40 Cent gestiegen und liegt jetzt bei 13 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn 2, der für Beschäftigte mit Ausbildungsabschluss gilt, wurde zum gleichen Zeitpunkt angehoben. Er beträgt nun 14,50 Euro pro Stunde.

    Der neue Mindestlohn-Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2023 und sieht für 2023 die nächste Anhebung der Lohnuntergrenzen vor. Sie steigen dann um jeweils 30 Cent pro Stunde.

    Gebäudereiniger-Handwerk: Lohnuntergrenzen steigen 2022 zwei Mal

    In der Gebäudereinigung gibt es zwei Lohnuntergrenzen, beide sind bereits zum 1. Januar 2022 gestiegen. In der Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) kletterte der Mindestlohn auf 11,55 Euro pro Stunde. Beschäftigte in der Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) erhalten seit Jahresanfang mindestens 14,81 Euro.

    Mit Blick auf die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns im Herbst haben sich die Tarifpartner im Juni vorzeitig auf einen Tarifabschluss geeinigt. Demnach steigt der Einstiegslohn in der Lohngruppe 1 zum 1. Oktober 2022 auf 13 Euro. Zeitgleich wird der Mindestlohn für die Lohngruppe 6 auf 16,20 Euro angehoben. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 27 Monaten.

    Maler- und Lackiererhandwerk: Noch keine neuen Tarifverträge

    Die Mindestlohn- und Lohntarifverträge im Maler- und Lackiererhandwerk hatten eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2022. Bis dahin sahen sie folgende Lohnuntergrenzen vor:

  • Mindestlohn 1 für Ungelernte: 11,40 Euro.
  • Mindestlohn 2 für Gesellen: 13,80 Euro.
  • Neue Tarifverträge, die die Lohnuntergrenzen ab dem 1. Juni 2022 regeln, gibt es noch nicht. Dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz zufolge soll es aber Tarifverhandlungen geben. Sobald Ergebnisse vorliegen, werde das unter www.farbe.de veröffentlicht.

    Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk: Mindestlohn steigt im August

    Seit dem 1. August 2021 liegt die Lohnuntergrenze im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk bei 12,85 Euro, dieser Mindestlohn gilt zunächst auch 2022. Die nächste Erhöhung gibt es dann zum 1. August. Dann steigt der Mindestlohn um 50 Cent auf 13,35 Euro. Insgesamt hat der Tarifvertrag eine Laufzeit bis Ende September 2023.

    Schornsteinfeger: Mindestlohn ändert sich nicht 2022 nicht

    Der Branchenmindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk ist zuletzt um 60 Cent gestiegen und liegt seit dem 1. Januar 2021 bei 13,80 Euro. Daran ändert sich auch 2022 nichts, da der Tarifvertrag für das kommende Jahr keine Anhebung vorsieht. Die Vereinbarung ist allgemeinverbindlich und kann von den Tarifpartnern erstmals zum 31. Dezember 2022 gekündigt werden.

    Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk steigt im Oktober

    Aktuell beträgt der Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk 12,55 Euro pro Arbeitsstunde. Diese Lohnuntergrenze gilt seit dem 1. Oktober 2021. Die nächste Anhebung steht auch schon fest: Zum 1. Oktober 2022 steigt der bundesweit einheitliche Mindestlohn um 30 Cent auf 12,85 Euro. Diese Lohnuntergrenze gilt im Gerüstbauer-Handwerk dann bis zum 30. September 2023.

    Bauhauptgewerbe: Neuer Mindestlohntarifvertrag in Schlichtung gescheitert

    In den Verhandlungen um neue Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe ist Ende März ein Schlichterspruch ergangen. Doch den haben die Arbeitgeberverbände abgelehnt. Der Mindestlohn 1 hätte laut Schlichterspruch zum 1. Mai 2022 um 60 Cent pro Stunde steigen sollen, weitere Erhöhungen waren für 2023 und 2024 vorgesehen.

    Für die Ablehnung führten der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDI) mehrere Gründe an. So hätte die vorgeschlagene Erhöhung zu einer „nicht zu rechtfertigende Verteuerung einfachster Tätigkeiten im Baugewerbe“ geführt. Zudem blicke die Baubranche in Folge des Ukraine-Kriegs besorgt in die Zukunft. Die aktuelle Preisentwicklung sowie die wirtschaftliche Entwicklung ließen wenig Spielraum für Lohnerhöhungen. Verlässliche Prognosen seien derzeit nicht möglich, so die Arbeitgeberverbände.

    Beitrag vom 7. Dezember 2021, aktualisiert am 16. Juni 2022.

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