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Mann in weißem Hemd begutachtet Daten durch eine Lupe.

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Recht

Die wichtigsten Handwerker-Infos zum Datenschutzbeauftragten

Wer kann die Funktion des Datenschutzbeauftragten übernehmen, was kostet ein Externer und wer haftet bei einer Datenpanne? Das sind Fragen die viele Unternehmer beschäftigen. Hier sind die Antworten!

Auf einen Blick:

  • Die Position des Datenschutzbeauftragten kann intern oder extern besetzt werden.
  • Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten? Darüber kursieren viele Gerüchte. Anhaltspunkt könnten eventuell die Tagessätze von Unternehmensberatern sein.
  • Für die Umsetzung der DSGVO sind die Unternehmer verantwortlich. Datenschutzbeauftragte beraten nur bei der Umsetzung.
  • Allerdings müssen externe Datenschutzbeauftragte für die Richtigkeit ihrer Beratung geradestehen.

Die Zeit läuft: am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Dann müssen Betriebe einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn in der Regel zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Doch wie können Handwerksbetriebe diese Position besetzen, was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter und wer haftet bei einer Datenpanne? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Wer kann Datenschutzbeauftragter werden?

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen:

  1. Interne Lösung: Da externe Datenschutzbeauftragte teuer sind, rät Udo Kaethner von der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, diese Position möglichst intern mit einem Mitarbeiter zu besetzen, der sich für die Thematik begeistern kann. Damit der jedoch das nötige Wissen habe, sei ein Zertifikatskurs sinnvoll, so der Beauftragte für Datenschutz bei der Kammer. Dazu gibt es diverse Angebote, sie variieren bei Kosten und Dauer deutlich. Einen zweitägigen Zertifikatslehrgang, der auf Handwerkbetriebe zugeschnitten ist, bietet etwa die Handwerkskammer Rheinhessen mehrmals im Jahr an.

  2. Externe Lösung: Die Alternative zu einem Mitarbeiter ist ein externer Fachmann als Datenschutzbeauftragter. Doch wer kann das sein? Eine Übersicht mit externen Fachleuten bietet der Bundesverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) als Download an. In dieser Liste enthalten sind externe Datenschutzbeauftragte, die sich auf die Verbandskriterien verpflichtet haben.

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?

Über die Tagessätze von externen Datenschutzbeauftragten kursieren viele Gerüchte. Konkrete Zahlen nennt aber niemand öffentlich. Auch der stellvertretende BvD-Vorstandsvorsitzende Rudi Kramer möchte das nicht.

Hinter vorgehaltener Hand werden die Honorare von Datenschutzbeauftragten oftmals mit denen von Unternehmensberatern verglichen. Sollte das zutreffen, dann dürften die Tagessätze von Datenschutzbeauftragten für kleine und mittlere Unternehmen bei 800 bis 1500 Euro liegen. Doch was könnte der Grund dafür sein, dass niemand konkrete Zahlen nennen will? Kramer sieht zumindest folgendes Problem: „Ein genauer Aufwand lässt sich ohne vorhergehende Gespräche schwierig beziffern.“ Der Experte vom BvD hat aber zwei Tipps für Unternehmer, die auf der Suche sind:

  • Mehrere Angebote einholen und vergleichen.
  • Flatrate-Angebote immer kritisch hinterfragen, schließlich sei billig nicht immer gut.

Wer haftet bei einer Datenpanne – der Betrieb oder der externe Datenschutzbeauftragte?

„Unternehmer sind für die rechtskonforme Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verantwortlich“, sagt Rudi Kramer vom BvD. Das bedeutet: Sie bestimmen in ihrem Betrieb, wie und warum dort personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Aber was ist dann die Funktion des Datenschutzbeauftragten? „Sie beraten und unterstützen den Unternehmer lediglich bei der Umsetzung des Datenschutzes im Betrieb“, meint Kramer. Sie seien im Sinne der DSGVO nicht die Verantwortlichen, das seien immer die Unternehmer. Allerdings weist Kramer darauf hin, dass Datenschützer durchaus in Haftung genommen werden können: „Externe Datenschutzbeauftragte müssen für die Richtigkeit ihrer Beratung geradestehen.“ Infolgedessen haften sie beispielsweise, wenn sie nicht richtig beraten.

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