Auszug aus der Verordnung gemäß §45 HwO über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk vom 11. 5. 1977 (BGBl. I S. 725)
Tätigkeiten:
Ausarbeitung von Werk- und Verlegeplänen sowie Ausführung von Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten einschließlich der Herstellung von notwendigen Dämm- und Sperrschichten, Putz-Untergründen und Estrichen;
Herstellung und Aufstellung von Trennwänden sowie Einbau von Fertigteilen;
Herstellung von chemisch beständigen Belägen.
Kenntnisse und Fertigkeiten:
Kenntnisse über Bauphysik;
Kenntnisse über Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz;
Kenntnisse der Massenberechnungen;
Kenntnisse der Ansetz- und Verlegetechniken für Fliesen, Platten und Mosaik sowie der Verankerungstechniken für Platten;
Kenntnisse der Ausführung von chemisch beständigen Belägen;
Kenntnisse über die Eignung von Untergründen für Beläge;
Kenntnisse über Farblehre und Gestaltung;
Kenntnisse der Bau- und Hilfsstoffe;
Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit;
Kenntnisse der einschlägigen DIN-Normen und der Verdingungsordnung für Bauleistungen sowie über die Vorschriften der Bauaufsicht;
Anfertigen und Lesen von Entwurfsskizzen sowie von Werk- und Detailzeichnungen;
Übertragen von Höhen und Aufteilen von Flächen;
Prüfen und Vorbereiten von Untergründen;
Zubereiten von Mörtel sowie Verarbeiten von Dünnbettmörtel, Kleber und Kitt;
Herstellen von Unterputzen und Estrichen;
Herstellen und Aufstellen von Trennwänden;
Versetzen von Glasbausteinen;
Einmauern von Einbauteilen;
Messen, Teilen, Schleifen und Bohren von Fliesen und Platten;
Ansetzen und Verlegen von Fliesen, Platten und Mosaik sowie Verankern von Platten;
Einbauen von Formstücken;
Herstellen von chemisch beständigen Belägen;
Ausfugen der Beläge sowie Anlegen und Verfüllen von Dehnungs- und Trennfugen;
Anarbeiten der Beläge an Bau- und Einbauteile sowie Herstellen von elastischen Anschlussfugen;
Verarbeiten von Stoffen zur Wärme- und Schalldämpfung sowie zum Feuchtigkeitsschutz;
Aufstellen einfacher Arbeits- und Schutzgerüste;
Warten der Maschinen und Geräte sowie Instandhalten der Werkzeuge.