Für Handwerkskooperationen stellen Bund, Länder und Verbände in verschiedenen Programmen Startkapital zur Verfügung. Neben speziell auf Kooperationen ausgerichteten Programmen finden sich auch Angebote in gängigen Finanzierungshilfen, die nicht ausschließlich Kooperationen offen stehen:
Bundesweite Programme
Pro Inno
Gefördert wird die Kooperation kleiner und mittlerer Unternehmen untereinander sowie mit Forschungseinrichtungen. Pro Inno soll die Betriebe dazu anregen, ihre technologische und wirtschaftliche Kompetenz durch Innovationssprünge zu erweitern. Die Projektausgaben eines Unternehmens sind bis zu 600.000 Mark zuwendungsfähig.
Kontakt: Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e.V. (AiF), Berlin, Tel. (030) 48 16 34 50.
KfW-Risikokapital
Gefördert werden Kooperationen in den neuen Bundesländern. Im Zuge der Risikoübernahme werden Beteiligungen bis zu fünf Millionen Euro je Teilnehmer abgesichert, die mögliche Risikoübernahme beträgt bis zu 50 Prozent der Beteiligung.
Kontakt: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Frankfurt a.M., Tel. (069) 7 43 10.
ERP-Existenzgründung
Gefördert werden Existenzgründungen auch von Kooperationen. Finanziert werden in den alten Bundesländern bis zu 50 Prozent, in den neuen Ländern bis zu 75 Prozent der Investitionssumme.
Kontakt: Deutsche Ausgleichsbank (DtA), Bonn, Tel. (02 28) 83 10.
Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen
Gefördert wird die allgemeine Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen durch einen Zuschuss von bis zu 1.500 Euro.
Kontakt: Zentralverband des Deutschen Handwerks, Berlin, Tel. (030) 20 61 90.
Gründerwettbewerb Multimedia
Gefördert werden standortübergreifende Probevorhaben von Telekooperationen, die mit hohen wirtschaftlichen und technischen Risiken verbunden sind.
Kontakt: VDI/VDE Technologiezentrum, Teltow, Tel. (0 33 28) 43 52 05.
Arbeit und Technik
Gefördert wird betriebsübergreifende Forschung und Entwicklung im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Kontakt: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt, Bonn, Tel. (02 28) 3 82 10.
Länderprogramme
Baden-Württemberg
Im Rahmen des Beratungs- und Kooperationsförderungsprogramms und des
überbetrieblichen Mittelstandsförderungsprogramms werden Unternehmensberatung, Forschung und Entwicklung, Messen, Modell-Kooperationen, Erfa-Gruppen und exportorientierte Aktivitäten von Kooperationen gefördert.
Kontakt: Landesgewerbeamt Baden-Württemberg, Stuttgart, Tel. (07 11) 12 30.
Bayern
Das Land Bayern födert den Aufbau von Vertriebsstrukturen von länderübergreifenden KMU-Kooperationen für Produkte und Dienstleistungen in Drittländern. Das kooperationsführende bayerische Unternehmen erhält einen Zuschuss in einer Höhe von bis zu 25 Prozent (maximal 100.000 Mark).
Kontakt: Bayern international, München, Tel. (089) 94 92 60.
Brandenburg
Gemäß einer Markterschließungsrichtlinie fördert das Land Brandenburg die Vernetzung von kleinen und mittleren Unternehmen zum Ausgleich struktureller Wettbewerbsnachteile, insbesondere die Beteiligung an Messen und Kooperationsbörsen.
Kontakt: Investitionsbank des Landes Brandenburg, Potsdam, Tel. (03 31) 660-0.
Hessen
Das Land Hessen vergibt Zuschüsse für den Aufbau von Kooperationsnetzwerken in den ersten beiden Jahren des Aufbaus.
Kontakt: Investitionsbank Hessen AG, Frankfurt,
Mecklenburg-Vorpommern
Gefördert wird die Entwicklung neuer Technologien und Produkte sowie deren Markteinführung (Erschließung oder Wiedergewinnung von Märkten) durch kleine und mittlere Unternehmen und Kooperationen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Kontakt: Technologie-Beratungs-Institut, Schwerin u.a.,
Tel. (038 5) 3 99 31 65.
Niedersachsen
Die Multimedia-Initiative Niedersachsen fördert die Weiterentwicklung wirtschaftlich ausgerichteter, branchenspezifischer Einsatzmöglichkeiten der neuen elektronischen Medien. Derzeitige Projekte bestehen aus gewerkeübergreifenden und aus branchenspezifischen Kooperationen. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Projektsumme, höchstens jedoch 25.000 Mark je Antragsteller beziehungsweise 150.000 Mark je Kooperation. Darüber hinaus wird die Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Steigerung der Medienkompetenz im Handwerk angeboten.
Kontakt: Landesgewerbeförderungsstelle Niedersachsen, Hannover,
Nordrhein-Westfalen
Gefördert wird die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (Existenzgründungen, Begleitberatungen) bis zu zehn Tagewerke. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent, maximal 384 Euro je Tagewerk.
Kontakt: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks, Düsseldorf, Tel. (02 11) 30 10 80.
Rheinland-Pfalz
Gefördert werden Handwerkskooperationen im Rahmen des Mittelstandsförderprogramms. Förderungsfähig sind Gewerbebetriebe während der Gründung und danach mit einer Existenzgründungsicherung. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen von in der Regel bis zu 50 Prozent der Investitionskosten. In den strukturschwachen Gebieten des Landes kann der Finanzierungsanteil bis zu 67 Prozent betragen.
Kontakt: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Mainz,
Tel. (0 61 31) 98 50.
Sachsen
Gefördert werden exportorientierte Aktivitäten von Kooperationen (Beratung, Messe, Kontaktstellen im Ausland) bis zu 50 Prozent (maximal 10.000 Euro) im Jahr.
Kontakt: Sächsische Aufbaubank, Dresden, Tel. (03 51) 4 91 00.
Sachsen-Anhalt
Gefördert wird die Entwicklung innovativer Telekooperationen.
Kontakt: Ministerium für Wirtschaft und Technologie, Magdeburg, Magdeburg
Tel. (03 91) 5 67 43 24