Die Zeichen stehen günstig: Nachdem Gerhard Schröder schon mehrfach ein Gesetz gegen Billiganbieter in Aussicht gestellt hatte, könnte im Herbst aus dem Kanzlerwort Wirklichkeit werden. Eine Arbeitsgruppe des Bundeswirtschaftsministeriums feilt derzeit an einem entsprechenden Entwurf zum öffentlichen Vergaberecht. Entscheidender Punkt: Die öffentliche Hand soll die Tariftreue der Auftragnehmer einfordern.
Der Kanzlerauftrag war notwendig, weil Wirtschaftsminister Müller auf seinen Bedenken gegen eine Neuregelung beharrt hatte. #8222;Wir sind dagegen, das Thema Auftragswesen mit vergabefremden Aspekten anzureichern", erklärt der Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums, Frank Bonaldo, im Gespräch mit handwerk.com. Das öffentliche Auftragswesen sei ohnehin kompliziert genug. Aber: Müller sei kompomissbereit. #8222;Es sieht so aus, als könne man da etwas machen", formuliert Ministeriumssprecher Bonaldo augenzwinkernd.
#8222;Wenn wir zur Vergabe in Fachlosen zurückkehren, wird sich auch der Verwaltungsaufwand vermindern", glaubt Ilona Klein, Sprecherin des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB). Im Gegensatz zur Vergabe an Großunternehmer könnten die #8222;kleineren Happen" relativ leicht überprüft werden. Erste Frage: Wie hoch ist der Lohnkostenanteil in der Kalkulation der Anbieter? Wer sich nicht an die Tarife halte, müsse zwingend mit Sanktionen rechnen.
Die Bauwirtschaft leidet extrem unter Billiganbietern. Ausländische Firmen beschäftigen derzeit allein 250.000 Arbeitnehmer legal zum üblichen Mindestlohn von 18,50 Mark, schätzt Klein. Der ZDB gehe von einer ähnlich hohen Dunkelziffer illegal Beschäftigter aus. Eines würden diese Zahlen zeigen: #8222;Es gibt genug Aufträge für alle Beschäftigen im Bau in Deutschland." Die öffentliche Hand habe eine Vorbildfunktion. Dass sie einerseits über Schwarzarbeit jammere, diese aber andererseits mit den eigenen Aufträgen fördere, könne nicht sein.
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