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Kein Vergabegesetz in Thüringen

Kein Vergabegesetz in Thüringen

Ein Vergabegesetz für öffentliche Aufträge wird es Thüringen nicht geben. Ein Gesetzentwurf der SPD, den die PDS unterstützte, wurde im Landtag mit der CDU-Mehrheit abgelehnt.

Ein Vergabegesetz für öffentliche Aufträge wird

es Thüringen nicht geben. Ein Gesetzentwurf der SPD, den die PDS

unterstützte, wurde im Landtag mit der CDU-Mehrheit

abgelehnt. Er sah vor, öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge

nur noch an solche Unternehmen zu vergeben, die ihre Beschäftigten

nach Tarif bezahlen.

Als Billiglohnland habe Thüringen nur kurzfristig Vorteile, auf

lange Sicht aber keine Chance, begründete der SPD-Abgeordnete Frieder

Lippmann den Gesetzentwurf seiner Fraktion. "Der Billigste ist nicht

immer der Beste", sagte auch der PDS-Fraktionsvize Bodo Ramelow. Es

brauche mehr Kriterien bei der Auftragsvergabe. Ramelow: "Es kann

doch nicht sein, dass der Ehrliche der Dumme ist."

Wirtschaftsminister Franz Schuster (CDU) sagte hingegen, ein

Vergabegesetz würde die Preise im Bau um zehn bis 20 Prozent

ansteigen lassen und den Thüringer Bauunternehmen den letzten

Wettbewerbsvorteil günstiger Preise nehmen. Die Landesregierung werde

alles tun, um die Vergaberichtlinien auch durchzusetzen, ein Gesetz

helfe dabei aber nicht weiter.

Die CDU-Fraktion brachte mit ihrer absoluten Mehrheit einen

Entschließungsantrag durch, in dem die Landesregierung aufgefordert

wird, auf die Einhaltung der Richtlinien zu achten und ein Merkblatt

zu erarbeiten, das die Kontrollpflichten bei der Vergabe öffentlicher

Aufträge beschreibt.

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