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Landesgesetze erweisen sich als "zahnlose Tiger"

Landesgesetze erweisen sich als "zahnlose Tiger"

Bayern, das Saarland und Sachsen-Anhalt haben bereits eigene Vergabegesetze verabschiedet. Zwar weisen alle drei Gesetze deutliche Unterschiede auf. Die Bundesländer haben jedoch bei der Durchführung ähnliche Erfahrungen machen müssen.

Ziel aller drei Gesetze ist es, die angeschlagene Bauwirtschaft zu unterstützen. Dabei sind die Gesetzestexte darauf ausgerichtet, dass die auskömmlich kalkulierenden Unternehmen gegen unlautere Wettbewerber geschützt werden. Ein zentrales Instrument ist jeweils die Tariftreueerklärung. Sie besagt, dass bei öffentlichen Ausschreibungen lediglich die Unternehmen zum Zuge kommen, die ihren Mitarbeitern den am Ort der Leistungserbringung geltenden Tariflohn zahlen.

Drei Länder #8211; drei Gesetze

Deutliche Unterschiede weisen die Gesetze allerdings schon in ihrer Reichweite auf. So gilt lediglich der saarländische Gesetzestext verbindlich für den Hoch- und den Tiefbau. Die Bayern hingegen sparen den Tiefbau aus. In Sachsen-Anhalt werden die öffentlichen Auftraggeber nur "ermächtigt", bei Tiefbauprojekten eine Tariftreueerklärung zu verlangen. Hintergrund dieser Aussparungen beim Tiefbau ist eine nicht abschließend geklärte Rechtsauslegung: So hatte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18. Januar vergangenen Jahres die Einforderung einer Tariftreueerklärung bei einer Tiefbauvergabe in Berlin beanstandet. Mittlerweile liegt dieser Fall dem Bundesverfassungsgericht vor. Mit einer Entscheidung wird nach Einschätzung des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) frühestens im kommenden Jahr gerechnet.

Rechtliche Schwierigkeiten erwartet man aber im Saarland dennoch nicht. Wie Karl Hannig, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Bau Saar im Gespräch mit der Wirtschaftszeitung "Norddeutsches Handwerk" mitteilte, werde spätestens mit dem angekündigten Bundesvergabegesetz für Rechtssicherheit gesorgt.

Mangelnde Kontrollen erschweren die Durchführung

Das Landesgesetz, das am 23. August vergangenen Jahres einstimmig im Landtag in Saarbrücken verabschiedet wurde, hat nach seinen Worten nicht den erhofften Erfolg gebracht. Hauptproblem: mangelnde Kontrollen. Zwar enthalte der Gesetzestext einen Passus, nachdem jedes Unternehmen "verpflichtet ist", dem öffentlichen Auftraggeber "jederzeit nachzuweisen", dass es tariftreu ist. Harte Nachprüfungen gebe es jedoch in der Praxis nicht, sagte Hannig.

Von einem Bundesgesetz erwartet der Hauptgeschäftsführer vor allem klare Regelungen, nach denen nicht nur der Auftragnehmer, sondern auch die von ihm hinzugezogenen Subunternehmer eine Tariftreueerklärung abgeben müssen.

Ähnliche Erfahrungen hat auch Dr. Olaf Hofmann, Hauptgeschäftsführer des Landesverbandes Bayerischer Bauinnungen (LBB), gesammelt. Zwar sei mit dem am 28. Juni vergangenen Jahres mit 108 Ja-Stimmen bei 53 Enthaltungen verabschiedeten Bayerischen Bauaufträge-Vergabegesetz (BayBauVG) "ein weiter Sprung" gegenüber den vorhergehenden Regelungen gelungen. Dennoch sei das Vergabegesetz nur ein "zahnloser Tiger", meinte Hofmann. Als Problem hätten sich auch in Bayern die mangelnden Kontrollmöglichkeiten erwiesen.

Das liegt nach Hofmanns Einschätzung zu einem großen Teil aber auch daran, dass sich die Öffentliche Hand zunehmend auf die Rolle des reinen Zahlers beschränkt. Zudem komme dem bayerischen Gesetz ohnehin nur eine Signalwirkung zu. Denn: Für kommunale Auftraggeber hat der Gesetzestext nur eine empfehlende Bedeutung. Außerdem ist der Bereich des Tiefbaus mit Blick auf die eingangs genannte Rechtsunsicherheit komplett ausgespart worden.

Tariftreueerklärung nicht von allen Unternehmen

In Sachsen-Anhalt steckt das Vergabegesetz hingegen noch in den Kinderschuhen. Dass die Umsetzung bisher "sowohl als auch" ausgefallen ist, hält Guido Henke, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbe-Verbandes Sachsen-Anhalt, für ein "hausgemachtes" Problem. Seine Kritik: Die mit dem Gesetz am 18. Mai 2001 verabschiedeten Runderlasse seien nicht rechtzeitig rechtswirksam geworden. Bis heute sei beispielsweise der zweite Runderlass, der die Tariftreueerklärung der Unternehmen regelt, die nicht organisiert sind (in Sachsen-Anhalt sind das gut 70 Prozent der Betriebe), nicht in Kraft gesetzt worden. "Das ist ein Eigentor der Landesregierung", moniert Henke.

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