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Den Arbeitgeberverbänden zufolge gibt es Einigung bei der Tarifrunde im Gerüstbauer-Handwerk eine Einigung. Demnach können sich Beschäftigte ab Herbst 2021 auf ein Lohnplus freuen.

Politik und Gesellschaft

Lohn und Mindestlohn: Was ab Oktober 2021 im Gerüstbau gilt

Ecklohn, Mindestlohn, Ausbildungsvergütung: Das sind laut Arbeitgeberverbänden die wichtigsten Ergebnisse der Tarifrunde im Gerüstbauer-Handwerk.

Die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk haben sich auf Steigerungen von Lohn, Mindestlohn und Ausbildungsvergütung geeinigt. Das teilen der Bundesinnungsverband für das Gerüstbauer-Handwerk und der Bundesverband Gerüstbau auf ihrer Website mit.

Bei der Verhandlungsrunde Anfang Juni sind laut den Arbeitgeberverbänden folgende Ergebnisse erzielt worden:

  • Der Ecklohn im Gerüstbauer-Handwerk steigt ab dem 1. Oktober 2021 um 2,5 Prozent. Eine Jahr später soll es ein Plus um weitere 2,5 Prozent geben.
  • Die Ausbildungsvergütung wird zum 1. Oktober 2021 ebenfalls angehoben – und zwar um 50 Euro pro Monat im ersten Ausbildungsjahr, um 60 Euro im zweiten und um 70 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
  • Der Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk steigt zum 1. Oktober 2021 auf 12,55 Euro pro Stunde. Ein Jahr später ist ein weiteres Plus um 30 Cent vorgesehen, die Lohnuntergrenze soll dann bei 12,85 Euro liegen.

Der Lohntarifvertrag sowie der Tarifvertrag zu den Ausbildungsvergütungen seien frühestens zum 30. September 2023 kündbar. Der Tarifvertrag „Mindestlohn“ ende zum 30. September 2023.

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