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Steuern

Lohnender Versöhnungsversuch

Getrennt lebende Ehepartner können ihren Steuervorteil aus dem Ehegattensplitting retten. Dazu genügt ein Versöhnungsversuch – selbst wenn er scheitert.

Getrennt lebende Ehepartner können ihren Steuervorteil aus dem Ehegattensplitting retten. Dazu genügt ein Versöhnungsversuch selbst wenn er scheitert.

Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, werden vom Finanzamt auf Antrag zusammenveranlagt. Der so genannte Splittingtarif wirkt sich besonders günstig aus, wenn ein Ehepartner Alleinverdiener ist und der andere Ehegatte kein eigenes Einkommen hat.

Doch auch Ehegatten, die schon seit Anfang des Jahres getrennt leben, können noch vom Splittingtarif profitieren. Dazu müssen sie allerdings einen Versöhnungsversuch machen und wieder zusammenziehen - zumindest für einen Monat. Dann akzeptiert das Finanzamt die Zusammenveranlagung selbst dann, wenn die Versöhnung letztlich scheitert. Um dem Finanzamt zu beweisen, dass es sich um einen ernsthaften Versuch gehandelt hat, sollten sich die zusammenziehenden Ehegatten unbedingt polizeilich ummelden.

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