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Ein Maler streicht die Wand.

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Recht

Mängelhaftung: Koalition einigt sich

Nach langem Streit haben sich SPD und Union auf Änderungen bei der kaufrechtlichen Mängelhaftung geeinigt. Damit holen sie das Handwerk aus der Haftungsfalle – alle Forderungen des Handwerks erfüllen sie nicht.

Auf einen Blick:

  • Verbauen Handwerker mangelhaftes Material, müssen Lieferanten künftig für die Ein- und Ausbaukosten aufkommen.
  • In Teilen sind die Politiker den Forderungen des Handwerks entgegengekommen: Nur die AGB-Festigkeit wird es definitiv nicht geben.
  • Das Gesetz, das auch Änderungen beim Bauvertragsrecht enthält, soll im März vom Bundestag verabschiedet werden.

Die Einigung ist eine gute Nachricht für das Handwerk: Denn verbauen Handwerker künftig mangelhaftes Material, müssen die Lieferanten nicht nur für die Materialkosten aufkommen sondern auch für die Ein- und Ausbaukosten. Das ist bisher nicht so: Noch müssen Handwerker dafür geradestehen, wenn sie mangelhaftes Material verbauen.

„Die Reform wird die rechtliche Situation für Handwerker in Gewährleistungsfällen spürbar verbessern“, sagt Holger Schwannecke. Deshalb sieht der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) die Reform als großen Erfolg für das Handwerk an. Es sei nur richtig und gerecht, „dass künftig derjenige für die Folgen mangelhafter Materialien haften muss, der die Materialfehler zu verantworten hat“, so Schwannecke.

Mängelhaftung: So sieht es mit den Forderungen des Handwerks aus

Der ZDH hatte am Gesetzentwurf in drei wesentlichen Punkten Nachbesserungen gefordert. Der nun erzielte Kompromiss enthält nach Einschätzung von Schwannecke in zentralen Punkten Korrekturen. „Der Geltungsbereich der Reform wird deutlich erweitert, damit alle Handwerker und sonstigen materialverarbeitenden Unternehmer von der neuen Rechtslage profitieren“, freut sich der ZDH-Generalsekretär.

Er hatte zuletzt Anfang des Jahres gefordert, dass sich das neue Gewährleistungsrecht nicht auf Gewerke beschränken dürfe, die im Wortsinn „ein- und ausbauen“. Dem SPD-Abgeordneten Johannes Fechner zufolge sind nun auch Fälle erfasst, bei denen mangelhaftes Material angebracht wurde. So könne etwa ein Maler, der mangelhafte Farbe verwende, die Kosten der Neulackierung verlangen.

Darüber hinaus hatte der ZDH das im Gesetzentwurf vorgesehene Wahlrecht der Lieferanten kritisiert. Demnach sollten Lieferanten entscheiden können, wer das mangelhafte Material auswechselt – der Handwerksbetrieb oder der Lieferant selbst. Ob sich die Koalition auch in diesem Punkt auf eine Änderung geeinigt hat, lassen die Parteien noch nicht offiziell verlauten.

AGB-Festigkeit: Koalitionspartner weiter uneins

Sicher ist jedoch, dass es keine AGB-Festigkeit geben wird. Damit wird eine der drei wesentlichen Forderungen des Handwerks nicht erfüllt. „Eine gesetzlich festgeschriebene AGB-Festigkeit der neuen Ansprüche hätte zu mehr Rechtsklarheit geführt“, so Schwannecke. Doch darauf konnten sich die Regierungsfraktionen nicht einigen.

„Leider hat die Union darauf bestanden, dass Baustoffhändler diese Haftung für Ein- und Ausbaukosten bei Materialfehlern durch AGB ausschließen können“, sagt Fechner. In der Praxis könnte das nach Einschätzung des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion problematisch sein: „Wenn ein Baustoffhändler also auf diesen Haftungsausschluss in seinen AGB besteht, muss der Handwerker in langwierigen und teuren Gerichtsprozessen seinem berechtigten Anspruch hinterherrennen.“

Die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker widerspricht dem: „Die Befürchtung, dass diese neue Regelung über Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgehebelt werden könnte, ist unberechtigt.“ Nach Einschätzung der rechts- und verbraucherpolitischen Sprecherin der Union behandle die Rechtsprechung Handwerksbetriebe in diesem Zusammenhang wie Verbraucher. Damit sieht sie Handwerksbetriebe vor Haftungsausschlüssen ihrer Lieferanten geschützt.

Nach Einschätzung von ZDH-Generalsekretär Schwannecke ist die gefundene Lösung „eine geeignete Grundlage, kleine Betriebe vor unangemessenen AGB-Klauseln zu schützen“. Es werde deshalb wichtig sein, dass der AGB-Schutz in der Praxis auch tatsächlich wirke.

Bauvertragsrecht: Laut SPD soll es Baukammern bei Gerichten geben

Die Mängelhaftung ist Bestandteil des Bauvertragsrechts. Wie die erzielte Einigung beim Bauvertragsrecht aussieht, ist vonseiten der Union bislang nicht zu erfahren. Winkelmeier-Becker ist sich zumindest sicher: „Wir stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bauverträge auf ein neues stabiles Fundament.“

Mehr verrät die SPD in puncto Bauvertragsrecht: „Um Bauprozesse zu beschleunigen, werden künftig spezialisierte Baukammern bei den Gerichten eingerichtet“, sagt der rechtspolitische Sprecher Fechner. Was das konkret bedeutet, erläutert er aber nicht.

Darüber hinaus sollen Verbraucher laut Fechner künftig das Recht bekommen, abweichend vom Bauvertrag, Änderungen des Bauwerks zu verlangen. Voraussetzung sei jedoch, dass diese Änderungen für Bauunternehmer auch zumutbar seien. „Im Gegenzug erhalten Bauunternehmer einen Vergütungsanspruch für die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten“, sagt der SPD-Abgeordnete. Dadurch sei ein ausgewogener Interessenausgleich der Vertragsparteien gewährleistet, so Fechner.

Wann verabschiedet der Bundestag das Gesetz?

Sowohl bei der kaufrechtlichen Mängelhaftung als auch beim Bauvertragsrecht bleibt der offizielle Änderungsantrag der Regierungsparteien zum vorliegenden Gesetzentwurf abzuwarten. Der liegt noch nicht offiziell vor. Fechner zufolge soll das Gesetz im März vom Bundestag beschlossen werden. Sicher ist jedoch: Zuvor muss der Rechtsausschuss die Änderungen absegnen.

Beitrag vom 17. Februar 2017, aktualisiert am 20. Februar 2017.

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