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Malermeister leimt Gesellen

Malermeister leimt Gesellen

Ein Handwerksmeister hat 50 Malergesellen um 20.000 Euro erleichtert. Jetzt ist der Staatsanwalt am Zug.

Ein Handwerksmeister hat 50 Malergesellen um 20.000 Euro erleichtert. Jetzt

ist der Staatsanwalt am Zug.

In der Sonne arbeiten. Als deutscher Handwerker in Florida. Der Chef zahlt

richtig gut. Er übernimmt die Flüge, das Essen, die Unterkunft. Das klingt

fantastisch und hat die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen.

Malermeister Bernd R. aus Wobbenbüll (Schleswig-Holstein) soll 50

arbeitslose Malergesellen geleimt haben. Seine Masche: Im Stellenteil

zahlreicher Tageszeitungen hatte R. Mitarbeiter für angebliche Bauvorhaben

in den USA gesucht. Dass die Gesellen für die Bearbeitung ihrer Bewerbung

360 Euro berappen mussten, stand nicht im Inserat ...

Festnahme in der Bankfiliale

Drei

Monate, 54 Wochenstunden, 21 Euro Netto Malergesellen haben ihre

Bewerbungsmappe gleich scharenweise zur Post getragen, nachdem sie diese

Zahlen in ihren Taschenrechner getippt hatten. "Wir wissen von knapp 400

Interessenten", sagt Haye Jebsen von der Husumer Polizei.

Immerhin: Es gibt auch pfiffige Gesellen, die Zweifel an dem Jobangebot in

Übersee und der "besonderen Leistungsvereinbarung für Sie als freier

Mitarbeiter" hatten. Kammerberater zwischen

Flensburg und Kassel sind vor der Unterschrift und der damit fälligen

Überweisung um Rat gefragt worden.

Auf dem Bankkonto von Malermeister R. sein Betrieb ist schon vor Jahren

aus der Handwerksrolle gelöscht worden sind nach Polizei-Angaben mehr als

20.000 Euro eingegangen. Als er das Konto in der vergangenen Woche

"abräumen" wollte, ist er in der Filiale der Hamburger Sparkasse in Husum

festgenommen worden.

Malermeister bestreitet Vorwürfe

Gegenüber dieser Zeitung hat Bernd R. alle Vorwürfe

abgestritten. Zwar gibt er zu, dass er die 360 Euro Gebühren für

Arbeitsverträge erhoben hat. Diese Maßnahme sei für ihn aber lediglich eine

Rückversicherung: "Wenn da einer unter den neuen Leuten ist, der keine weiße

Weste hat, dann schicken ihn die Behörden wieder nach Hause und ich bleibe

auf den Flugkosten sitzen."

Polizei-Sprecher Jebsen entlockt diese Aussage nur ein Lachen: "Wir haben

nicht einen Hinweis darauf, dass R. Arbeitsstellen vemitteln kann." Das

gelte eigentlich für alle Arbeitsangebote, bei denen vorab ein Entgelt zu

entrichten sei, ergänzt Joachim Geburtig von der Verbraucherzentrale

Mecklenburg-Vorpommern: "Einen tatsächlichen Erfolg für die Arbeitssuchenden

konnten wir bislang nicht feststellen."

Der Fall Bernd R. hat für die betroffenen Malergesellen übrigens ein gutes

Ende. Jebsen: "Wir haben die Gelder gesichert. Endlich können Geschädigte

einmal damit rechnen, dass sie ihren materiellen Schaden ersetzt bekommen."

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