Ein Handwerksmeister hat 50 Malergesellen um 20.000 Euro erleichtert. Jetzt
ist der Staatsanwalt am Zug.
In der Sonne arbeiten. Als deutscher Handwerker in Florida. Der Chef zahlt
richtig gut. Er übernimmt die Flüge, das Essen, die Unterkunft. Das klingt
fantastisch und hat die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen.
Malermeister Bernd R. aus Wobbenbüll (Schleswig-Holstein) soll 50
arbeitslose Malergesellen geleimt haben. Seine Masche: Im Stellenteil
zahlreicher Tageszeitungen hatte R. Mitarbeiter für angebliche Bauvorhaben
in den USA gesucht. Dass die Gesellen für die Bearbeitung ihrer Bewerbung
360 Euro berappen mussten, stand nicht im Inserat ...
Festnahme in der Bankfiliale
Drei
Monate, 54 Wochenstunden, 21 Euro Netto Malergesellen haben ihre
Bewerbungsmappe gleich scharenweise zur Post getragen, nachdem sie diese
Zahlen in ihren Taschenrechner getippt hatten. "Wir wissen von knapp 400
Interessenten", sagt Haye Jebsen von der Husumer Polizei.
Immerhin: Es gibt auch pfiffige Gesellen, die Zweifel an dem Jobangebot in
Übersee und der "besonderen Leistungsvereinbarung für Sie als freier
Mitarbeiter" hatten. Kammerberater zwischen
Flensburg und Kassel sind vor der Unterschrift und der damit fälligen
Überweisung um Rat gefragt worden.
Auf dem Bankkonto von Malermeister R. sein Betrieb ist schon vor Jahren
aus der Handwerksrolle gelöscht worden sind nach Polizei-Angaben mehr als
20.000 Euro eingegangen. Als er das Konto in der vergangenen Woche
"abräumen" wollte, ist er in der Filiale der Hamburger Sparkasse in Husum
festgenommen worden.
Malermeister bestreitet Vorwürfe
Gegenüber dieser Zeitung hat Bernd R. alle Vorwürfe
abgestritten. Zwar gibt er zu, dass er die 360 Euro Gebühren für
Arbeitsverträge erhoben hat. Diese Maßnahme sei für ihn aber lediglich eine
Rückversicherung: "Wenn da einer unter den neuen Leuten ist, der keine weiße
Weste hat, dann schicken ihn die Behörden wieder nach Hause und ich bleibe
auf den Flugkosten sitzen."
Polizei-Sprecher Jebsen entlockt diese Aussage nur ein Lachen: "Wir haben
nicht einen Hinweis darauf, dass R. Arbeitsstellen vemitteln kann." Das
gelte eigentlich für alle Arbeitsangebote, bei denen vorab ein Entgelt zu
entrichten sei, ergänzt Joachim Geburtig von der Verbraucherzentrale
Mecklenburg-Vorpommern: "Einen tatsächlichen Erfolg für die Arbeitssuchenden
konnten wir bislang nicht feststellen."
Der Fall Bernd R. hat für die betroffenen Malergesellen übrigens ein gutes
Ende. Jebsen: "Wir haben die Gelder gesichert. Endlich können Geschädigte
einmal damit rechnen, dass sie ihren materiellen Schaden ersetzt bekommen."