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Einigung im Tarifkonflikt

Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe steigen 2018

Die Tarifpartner im Bauhauptgewerbe haben sich auf neue Mindestlöhne verständigt. Doch nur für Helfertätigkeiten steigen die Mindestlöhne auch bundesweit.

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Erst zu Jahresanfang sind die Mindestlöhne im Baugewerbe gestiegen. 2018 soll nun die nächste Erhöhung folgen. Darauf haben sich der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie mit der Gewerkschaft IG Bau geeinigt. Demnach sollen die Löhne in zwei Stufen steigen.

Der Mindestlohn 1, den Arbeitgeber für Helfertätigkeiten zahlen müssen, steigt 2018 bundesweit um 45 Cent auf 11,75 Euro. Am 1. März 2019 folgt dann eine weitere Erhöhung auf 12,20 Euro pro Arbeitsstunde.

Auch Facharbeiter bekommen künftig mehr Geld – zumindest in den westlichen Bundesländern sowie in Berlin. Denn die Tarifpartner haben sich auch beim Mindestlohn 2 auf Erhöhungen verständigt.

Demnach stehen Facharbeitern in den westlichen Bundesländern von 2018 an pro Arbeitsstunde mindestens 14,95 Euro zu. Damit steigt der Mindestlohn um 25 Cent. Zum 1. März 2019 klettert der Mindestlohn auf 15,20 Euro.

In Berlin müssen Arbeitgeber ihren Facharbeitern von 2018 an einen Mindestlohn von 14,80 Euro zahlen. Das sind 25 Cent mehr als noch 2017. Zum 1. März 2019 steigt der Mindestlohn weiter auf 15,05 Euro je Arbeitsstunde.

Bevor die neuen Mindestlöhne in Kraft treten, muss das Bundesarbeitsministerium sie noch für allgemeinverbindlich erklären.

Mehr zum Thema: [embed]https://www.handwerk.com/mindestlohn-gilt-auch-in-der-familie[/embed]

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