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Arbeitshandschuh mit Geld

Recht

Neue Mindestlöhne im Handwerk

In einigen Handwerksberufen gibt es 2017 einen höheren Branchenmindestlohn – in drei Gewerken steigt der allerdings erst im Mai.

Der Mindestlohn im Gerüstbauerhandwerk beträgt vom 1. Mai an 11 Euro. Damit müssen Arbeitgeber dann 30 Cent mehr je Zeitstunde zahlen als bislang.

Im Mai steigen auch die Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk. Für ungelernte Arbeitnehmer wird er dann bei 10,10 Euro liegen. Gleichzeitig steigt der Mindestlohn für Gesellen im Westen auf 13,10 Euro. Im Osten haben Gesellen künftig Anspruch auf mindestens 11,30 Euro. In Berlin wird der Mindestlohn bei 12,90 Euro liegen.

Auch im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk greift von Mai an ein neuer Branchenmindestlohn. Der liegt im Westen sowie in Berlin bei 11,40 Euro. Beschäftigte im Osten müssen mit mindestens 11,20 Euro je Zeitstunde entlohnt werden.

Bereits seit Jahresanfang gibt es neue Branchenmindestlöhne

  • im Dachdeckerhandwerk (bundesweit 12,25 Euro),
  • im Elektrohandwerk (10,65 Euro im Westen sowie 10,40 Euro im Osten und in Berlin),
  • im Baugewerbe (je nach Beschäftigtem und Region zwischen 11,30 und 14,70 Euro) sowie
  • in der Gebäudereinigung (je nach Lohngruppe und Region zwischen 9,05 Euro und 13,25 Euro).

Mehr zum Thema: [embed]http://handwerk.com/neue-mindestloehne-im-handwerk[/embed]

 

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