von Jörg Wiebking
Der Streit dreht sich um eine Vorsorgevollmacht und ein Bankkonto. Auf der einen Seite Schlossermeister Stefan Priesmeier, Chef eines 10-Mann-Betriebs in Braunschweig. Auf der anderen Seite die Postbank mit mehr als 18.000 Mitarbeitern. Die Bank will die Vollmacht nicht anerkennen. Aber was nützt eine Vollmacht, wenn die Bank sie nicht akzeptiert? Kommt darauf an, ob man sich das gefallen lässt.
1. Akt: Trügerische Sicherheit
Seit 2009 verfügt Priesmeier über eine notariell beurkundete Generalvollmacht für seine Mutter. Gebraucht habe er die Vollmacht bisher nicht. Bis zum März 2014. „Meine Mutter erlitt einen Schlaganfall und liegt seitdem halbseitig gelähmt im Krankenhaus, kommunizieren kann sie auch nicht mehr“, berichtet der Handwerker. Jetzt will er mit der Vollmacht Rechnungen der Mutter von ihrem Postbankkonto aus begleichen. Also geht er zu einer Filiale, weist sich aus, legt die Vollmacht vor. Dann wartet er ab, denn die Bank muss so eine Vollmacht erst prüfen.
Ein paar Tage später meldet sich die Postbank schriftlich, bei seiner Mutter. Sie habe den „Wunsch“ der Mutter „sorgfältig geprüft“ und wünsche mit dem Sohn „keine Geschäftsbeziehung“, schreibt die Bank. Die Gründe hierfür könne sie „aufgrund des Datenschutzes“ nicht nennen. Die Mutter möge „einen anderen Bevollmächtigten wählen“. Falls sie sich nicht mehr melde, „gehen wir davon aus, dass Sie ihren Wunsch nicht weiter aufrechterhalten“.
2. Akt: Goliath lässt David zappeln
Priesmeier versucht den Sachbearbeiter der Bank zu erreichen. „Der Verfasser des Schreibens war für mich telefonisch nicht erreichbar, auch sonst niemand aus der zuständigen Abteilung. Ich habe zwei Tage lang vergeblich auf einen Rückruf gewartet.“ Am 1. April setzt sein Anwalt der Bank eine Frist, droht mit Konsequenzen. Keine Reaktion.
Priesmeier schaltet die Presse ein. Unsere Fragen will die Postbank nicht beantworten – nicht ohne Aufhebung des Bankgeheimnisses. Also hebt Priesmeier das Bankgeheimnis auf, für sich und seine Mutter. Zwecklos, denn die Bank akzeptiere ihn ja nicht als Bevollmächtigten der Mutter, heißt es in der Antwort der Postbank.
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3. Akt: David besorgt sich eine Schleuder!
Doch es gibt jemanden, der Priesmeiers Vollmacht akzeptiert: das Amtsgericht Braunschweig. Am 9. April erlässt es eine einstweilige Verfügung. Die verpflichtet die Postbank, Verfügungen auszuführen, die Priesmeier „kraft seiner Vollmacht“ für seine Mutter vornimmt.
Eine Woche später reagiert die Bank – aber nicht auf die einstweilige Verfügung. Stattdessen teilt sie Priesmeiers Anwalt mit, dass dessen Schreiben vom 1. April gerade erst am bei ihr eingegangen sei. Und: Priesmeier könne nun über das Konto verfügen.
Nachspiel
Also haben wir noch einmal nachgefragt bei der Bank. Ihre Antwort diesmal: keine Stellungnahme zu einem laufenden Verfahren. Das ist verständlich, denn Stefan Priesmeier ist immer noch wütend. Und zwar über den ersten Brief der Postbank an seine Mutter.
Was die Bank dort über ihn schreibt, grenzt für ihn an üble Nachrede. Das will er für die Zukunft unterbinden. Und um Datenschutz geht es ihm auch. „Wie kommt die Bank dazu, irgendwelche Daten über mich zu sammeln und so etwas über mich zu verbreiten? Woher kommen die Daten und was sind das für Informationen?“ Das solle die Bank nun offenlegen. „Andernfalls geht das auch vor Gericht.“
(jw)