Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Das Alter entscheidet!

Wann gibt es Steuervorteile bei Betriebsaufgabe?

Schlechte Nachrichten für einen frühen Berufsausstieg: Steuervorteile bei der Betriebsaufgabe gibt es für jüngere Chefs nur bei Berufsunfähigkeit!

Wer seinen Betrieb aufgibt, hat Anspruch auf Steuervorteile: Es gibt einen Steuerfreibetrag von 45.000 Euro und einen ermäßigten Steuersatz. Doch das gilt nicht für jeden Unternehmer: Nur wer zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe mindestens 55 Jahre alt ist, kann sie uneingeschränkt nutzen.

Ist ein Unternehmer bei der Betriebsaufgabe noch nicht 55 Jahr alt, so hat er nur dann einen Anspruch auf Steuerfreibetrag und ermäßigten Steuersatz, wenn er im sozialversicherungsrechtlichen SInn dauerhaft berufsunfähig ist. Das berichtet Steuerberater Claas-Peter Müller unter Bezug auf ein Schreiben der Oberfinanzdirektion (OFD) Niedersachsen. (Verfügung vom 20.12.2011, DB 2012 S. 377)

Der Nachweis sei demnach am einfachsten bei Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente oder durch eine amtsärztliche Bescheinigung zu erbringen.

Wichtig: Sogenannte "Verweisungsberufe", wie sie viele Berufsunfähigkeitspolicen vorsehen, spielten steuerlich nur dann eine Rolle, wenn der Unternehmer sie im aufgegebenen Betrieb ohne größere Schwierigkeiten hätte ausüben können.

Weitere Infos zum Thema:




(jw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Steuern: Wer bescheinigt die Berufsunfähigkeit? Vor Finanzgerichten können Selbstständige jetzt auch Gutachten von Fachärzten vorlegen.

Steuern

Betriebsaufgabe: Berufsunfähigkeit einfacher nachweisen

Wer seinen Handwerksbetrieb wegen Berufsunfähigkeit aufgibt oder verkauft, kann einen Steuerfreibetrag nutzen. Der Nachweis wird nun etwas leichter.

    • Steuern
Wer seinen Handwerksbetrieb teilweise verkauft gegen Ratenzahlungen und teilweise aufgibt, hat jetzt auch Anspruch auf das steuerliche Wahlrecht.

Steuern

Steuern: Wahlrecht bei Betriebsaufgabe erweitert

Sie wollen Ihren Betrieb aufgeben und einen Teil verkaufen? Dieses Steuerurteil schafft Ihnen mehr Entscheidungsspielraum bei den anfallenden Steuern.

    • Steuern

Lernspiele testen

Darum lohnt sich Gamification für Betriebe

Lerninhalte spielerisch vermitteln – das kann vor allem jüngere Mitarbeitende für weniger beliebte Themen begeistern. Aber es gibt noch mehr Punkte, die für Gamification sprechen.

    • Digitalisierung + IT
Wenn Werbemails morgens zwischen 3 und 6 Uhr verschickt werden, klicken Privatkunden die darin enthaltenen Links am häufigsten an.

Marketing und Werbung

Wann ist die beste Zeit für Ihren Kunden-Newsletter?

Erfolgreiche Werbung ist kein Geheimwissen: Für Newsletter an Privatkunden gibt es gute und schlechte Wochentage und Tageszeiten. Sonst verpufft die Wirkung!

    • Marketing und Werbung, Online Marketing