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Datenschutzgesetz gegen Handwerker

Werden Handwerksmeister künftig staatlich überwacht?

Wir sagen gleich eines vorweg: Vermutlich wird dieser Gesetzesentwurf so nicht verabschiedet. Dennoch ist er besorgniserregend: Das Innenministerium möchte Handwerksmeister überwachen lassen.

Bis Mai 2018 muss die Bundesregierung ihr Datenschutzgesetz an die EU-Vorgaben anpassen. Dafür hat das Bundesinnenministerium nun einen 79-seitigen Referentenentwurf erstellt. Der ist zwar noch einige Stufen vom fertigen Gesetz entfernt, muss zunächst in den Ministerien abgestimmt und später durch Bundestag und Bundesrat gehen. Sein Inhalt jedoch ist bemerkenswert, wie das Newsportal netzpolitik.org herausgefunden hat.

Ziel des Gesetzes ist die Anpassung des Datenschutzrechts. So regelt es zum Beispiel, unter welchen Bedingungen Behörden Datenschutzrechte nicht einhalten müssen, um etwa die nationale Sicherheit (Terrorabwehr) zu wahren.

Alle meisterpflichtigen Gewerke wären betroffen
Das Bundesinnenministerium (BMI) ist aber noch ein paar Schritte weiter gegangen. Seine Idee: Man könnte das Gesetz zusätzlich auch zur Überwachung aller Menschen nutzen, die einen sogenannten reglementierten Beruf ausüben. Darunter: Sämtliche meisterpflichtigen Gewerke – vom Augenoptiker bis zum Zweiradmechanikermeister. In der Liste reglementierter Berufe machen sie allein 45 der 149 aufgeführten Berufe aus. Außerdem betroffen: Anwälte, Steuerberater, Ärzte und viele mehr.

Ziel: Verstöße gegen Berufsstandsregeln verfolgen
Der Plan des BMI: Jede Behörde darf personenbezogene Daten – zum Beispiel jedes Meisters – verarbeiten, wenn es der „Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung von Verstößen gegen Berufsstandsregeln bei reglementierten Berufen“ dient.

Daten sammeln ganz ohne Verdacht
Das heißt: Es braucht keinen konkreten Verdacht mehr, um Ihre personenbezogenen Daten präventiv zu erheben und zu speichern. Denn es reicht, wenn der Zweck der Verhütung von Verstößen gilt.

Übrigens: Personenbezogene Daten sind laut BMI alle Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen. Beispielsweise Kontonummer, Krankendaten, Zeugnisse, Vorstrafen, Fotos, Videos, Tonaufnahmen. Im Rahmen der automatisierten Vearbeitung dieser Daten – Profiling nennt das das BMI – dürften dann auch Aspekte bewertet werden wie „Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel“.

Die Datennutzung: keine Grenzen
Und Behörden sollen diese Daten präventiv verarbeiten dürfen. Neu ist dabei auch: Ihre personenbezogenen Daten dürfen zu einem anderen Zweck verarbeitet werden, als zu demjenigen, zu dem sie ursprünglich erhoben wurden. Unter Verarbeitung versteht das BMI unter anderem die „Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung“. Damit dürfte es den einzelnen Behörden möglich sein, Ihre Daten untereinander auszutauschen, um so ein detailliertes Gesamtbild von Ihnen zu bekommen.

Kritik am Vorhaben
So kritisiert auch der Bundesdatenschutzbeauftragte am Referentenentwurf: „Nach der Vorschrift dürfen zum Beispiel alle Polizei- und Justizbehörden personenbezogene Daten zur Verhütung von Berufsstandsregeln für reglementierte Berufe speichern (präventiv!). Dies gilt unabhängig davon, ob eine konkrete (!) Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt, wie dies traditionell Voraussetzung für die Polizeibehörden ist.“ (Volltext der Stellungnahme auf netzpolitik.org)

Das BMI will Personen, die von der Überwachung betroffen sind, zwar grundsätzlich das Recht einräumen, über diesen Vorgang informiert zu werden, allerdings nur, „wenn es keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.“ Das gleiche gilt für das Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte und das Bundesjustizministerium haben bereits umfangreiche Kritik an dem Referentenentwurf geübt. Es ist daher fraglich, wie viele der Inhalte sich tatsächlich im späteren Gesetzesentwurf wiederfinden.

Wir bleiben weiterhin für Sie dran.

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