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Die „Murksversicherung“ muss sein

Die „Murksversicherung“ muss sein

In der Sat 1-Sendung „Akte 02“ ist vor dem mangelhaften Versicherungsschutz kleinerer Kfz-Service-Betriebe gewarnt worden. „Da haben die Redakteure wohl falsche Schlussfolgerungen gezogen“, meint Ulrich Dilchert, Geschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK).

In der Sat 1-Sendung Akte 02 ist vor dem mangelhaften Versicherungsschutz kleinerer Kfz-Service-Betriebe gewarnt worden. Da haben die Redakteure wohl falsche Schlussfolgerungen gezogen, meint Ulrich Dilchert, Geschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK).

Der Akte-Beitrag basiert auf einem kuriosen Schadensfall: Die Reutlingerin Elisabeth Fleischer wollte ihren Wagen lediglich von einer freien Kfz-Werkstatt reparieren lassen. Doch von ihrem Renault blieb nur ein ausgeglühter Blechhaufen übrig. Den Schaden muss sie selbst bezahlen.

Was war passiert? Nachdem die Werkstatt eine defekte Zylinderkopfdichtung repariert hatte, ließ ein Mitarbeiter Fleischers Renault wie vereinbart in einer nahegelegenen Waschstraße reinigen. Auf der Rückfahrt sollen plötzlich die Flammen aus dem Sicherungskasten gekommen sein, sagt Fleischer auf Nachfrage von handwerk.com. Der erschreckte Kfz-Mechaniker schob den Wagen an den Straßenrand. Kein gut gewählter Platz, denn zusätzlich zum Auto fingen auch noch eine Hecke und ein Reklameschild Feuer.

Für Elisabeth Fleischer wurde die Reparatur in doppelter Hinsicht teuer. Weil es ihr Auto war, dass die Schäden verursacht hatte, musste auch ihre Versicherung bezahlen. Dementsprechend wurde sie nach dem Brand in ihrer Kfz-Haftpflicht hochgestuft. Und: Die Betriebshaftpflichtversicherung des Kfz-Service will nach Akte-Informationen für den Renault nicht aufkommen, weil lediglich Bearbeitungsschäden abgesichert seien. Ein Gutachten konnte den Zusammenhang zwischen der Reparatur und dem Brand nicht eindeutig herstellen.

Genau das ist der Punkt. Die Werkstatt muss schon irgend etwas getan haben, das den Brand originär verursacht hat, damit die Versicherung den Schaden bezahlt, sagt ZDK-Geschäftsführer Dilchert. Theoretisch habe das Auto ja auch vor der Haustür seiner Besitzerin abbrennen können.

Für Akte 02-Moderator Ulrich Meyer liegt es dennoch auf der Hand: Werkstätten hätten unterschiedlich umfangreiche Versicherungen. Gerade bei kleineren Kfz-Service-Betrieben sollten sich Autofahrer danach erkundigen, bevor sie ihren teuren Wagen in die Reparatur geben.

Der Versicherungsschutz hängt nicht vom Status oder von der Größe einer Werkstatt ab, sondern von der Risikobereitschaft des Unternehmers, entgegnet Dilchert. Neben der obligatorischen Betriebshaftplicht hätten fast alle Betriebe eine Zusatzversicherung abgeschlossen in der Branche auch Murksversicherung genannt. Dilchert: Alles andere wäre auch grob fahrlässig.

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