Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Sexuelle Belästigung

Anzüglichkeit per Abmahnung ahnden

Sprüche unter der Gürtellinie: Sexuelle Belästigung kann nur im Extremfall zu einer fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung führen.

Dass verbale Anzüglichkeiten nicht ausreichen, um einen langjährigen Mitarbeiter ohne Vorwarnung vor die Tür zu setzen, hat vor Kurzem das Landesarbeitsgericht Hannover (LAG) in einem Urteil klargestellt.

Sexuelle Belästigungen rechtfertigten nur im Fall massiver Entgleisungen Kündigungen ohne vorherige Abmahnung. Ein solcher Extremfall ist laut LAG etwa, wenn die Belästigung zu einem "sexuellen Entgegenkommen" einer untergebenen Person gegenüber ihrem Chef geführt habe.

Wenn die sexuelle Belästigung demgegenüber auf unterschiedliche Weise beendet werden kann, muss der Arbeitgeber dem Urteil zufolge diejenige wählen, die den Täter am wenigsten belastet. Welche Maßnahme im Einzelfall angemessen ist, hängt von Umfang und Intensität der Belästigung ab.

Der konkrete Fall

In dem Fall hatte ein Angestellter eine Kollegin in Worten sexuell bedrängt. Zum Beispiel hatte er geäußert, dass er die Kollegin "nicht von der Bettkante stoßen würde" oder sie "auch gern von hinten ficken" würde.

Gegen seine fristlose Kündigung klagte der Mann und bekam recht. Die Kündigung sei unverhältnismäßig, urteilte das LAG.

Weil sich der Mitarbeiter auf wörtliche Anzüglichkeiten beschränkt hatte und viele Jahre einwandfrei gearbeitet hatte, hätte der Arbeitgeber den Mitarbeiter abmahnen oder versetzen müssen.

(bw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
In einer Abmahnung muss das Fehlverhalten des Mitarbeitenden konkret benannt werden.

Recht

Die 7 wichtigsten Antworten zum Thema Abmahnung

Kündigungen ohne Abmahnung sind schwierig. Doch welche Fehler dürfen Sie abmahnen und was muss unbedingt drinstehen? Antworten auf 7 Fragen.

    • Recht, Arbeitsrecht
Mitarbeiterin mit sexueller Äußerung herabgewürdigt: Laut einem aktuellen Urteil kann  außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen.

Personal

„Durch den Schlitz ziehen“: Kündigung für üble Äußerung?

Ein Betrieb kündigt einem Mitarbeiter nach einer Firmenfeier fristlos – wegen einer sexistischen Äußerung gegenüber einer Kollegin. Zurecht?

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Wer ungefragt Zeitungs- oder Online-Artikel auf die eigene Website stellt, riskiert Abmahnung und Schadensersatzforderung.

Recht

Abmahnung für Zeitungsbericht auf der Website?

Wer Texte und Bilder fremder Autoren, Fotografen oder Agenturen auf seiner Website veröffentlicht, riskiert teuren Rechtsstreit. So vermeiden Sie Ärger.

    • Recht, Marketing und Werbung
Drei Paletten einfach mitgenommen: Das ist laut Gericht zwar eine Pflichtverletzung, aber in dem Fall kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Personal

Fristlose Kündigung nach Mitnahme von Europaletten rechtens?

Ein Betrieb kündigt einem Mitarbeiter fristlos: Der Mann hatte 3 Europaletten aus der Firma abtransportieren lassen – für ein Osterfeuer. Das sagt ein Gericht dazu.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht