Drei Paletten einfach mitgenommen: Das ist laut Gericht zwar eine Pflichtverletzung, aber in dem Fall kein Grund für eine fristlose Kündigung.
Foto: Leupold, erstellt mit KI Midjourney
Drei Paletten einfach mitgenommen: Das ist laut Gericht zwar eine Pflichtverletzung, aber in dem Fall kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Personal

Fristlose Kündigung nach Mitnahme von Europaletten rechtens?

Ein Betrieb kündigt einem Mitarbeiter fristlos: Der Mann hatte 3 Europaletten aus der Firma abtransportieren lassen – für ein Osterfeuer. Das sagt ein Gericht dazu.

Der Fall: Als ein Betrieb das Lager ausmistet, dürfen die Mitarbeitenden Plastikboxen und Kisten mitnehmen. Der Produktionsleiter lässt an diesem Tag jedoch drei Europaletten von seiner Frau abtransportieren, um sie später als Brennholz für das Osterfeuer seines Sportvereins zu nutzen. Als der Betrieb davon erfährt, stellt er dem Mitarbeiter zwei Kündigungen aus – eine fristlose und eine ordentliche.

Begründung: Der Mitarbeiter habe drei neuwertig Europaletten gestohlen und dadurch sei das nötige Vertrauen unrettbar zerstört. Der Gekündigte sieht die Sache anders und reicht Kündigungsschutzklage ein. Bei den drei Paletten habe es sich lediglich um Schrott gehandelt.

Die fünf größten Fehler bei Kündigungen

Jemandem kündigen zu müssen, ist keine schöne Aufgabe. Noch schlimmer wird sie, wenn man grobe Fehler macht und die Kündigung unwirksam ist.
Artikel lesen

Das Urteil: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entscheidet zu Gunsten des Mitarbeiters. Die Kündigungserklärung sei unwirksam. Das bedeute, dass das Arbeitsverhältnis weder fristlos noch ordentlich beendet werden kann.

Zugunsten des Betriebs nahmen die Richter an, dass es sich um neuwertige Paletten gehandelt habe. Doch die Interessenabwägung, die das Gericht durchführen musste, fiel letztendlich zu Gunsten des Mitarbeiters aus.

Der Mann habe zwar eine Pflichtverletzung begangen, weil er die drei Paletten abtransportiert habe. Nach Auffassung des Gerichts hätte in dem Fall allerdings eine Abmahnung ausgereicht. Schließlich habe der Familienvater mehr als zehn Jahre beanstandungslos für den Betrieb gearbeitet. Zudem sei dem Unternehmen ein Schaden von weniger als 50 Euro entstanden. Und der Mitarbeiter habe die Paletten nicht heimlich abtransportiert, sondern im Beisein von Zeugen.

(Urteil vom 6. Juli 2023, Az.: 6 Sa 94/23)

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Arbeitsrecht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Auch interessant:

Die 10 besten Gründe für eine fristlose Kündigung

Fristlose Kündigungen sind schwierig, Arbeitsgerichte kassieren die oft wieder ein. Hier sind 10 Fälle, in denen Arbeitgeber damit erfolgreich waren.
Artikel lesen

Heimliche Kaffeepause rechtfertigt fristlose Kündigung

Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt, vor allem bei Vorsatz. Das erlebte jetzt eine Reinigungskraft, die zehn Minuten Kaffeepause unterschlug.
Artikel lesen

Tankkarte privat genutzt: Fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Für dienstliche Fahrten mit dem Firmenwagen stellt ein Betrieb einem Mitarbeiter eine Tankkarte zur Verfügung. Doch der nutzt sie 38 Mal privat und tankt damit seinen Porsche.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Eine Kaffeepause während der Arbeit ist erlaubt, wenn sie dokumentiert wird.

Urteil

Heimliche Kaffeepause rechtfertigt fristlose Kündigung

Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt, vor allem bei Vorsatz. Das erlebte jetzt eine Reinigungskraft, die zehn Minuten Kaffeepause unterschlug.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Mitarbeiterin mit sexueller Äußerung herabgewürdigt: Laut einem aktuellen Urteil kann  außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen.

Personal

„Durch den Schlitz ziehen“: Kündigung für üble Äußerung?

Ein Betrieb kündigt einem Mitarbeiter nach einer Firmenfeier fristlos – wegen einer sexistischen Äußerung gegenüber einer Kollegin. Zurecht?

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Bilder aus einer offenen Videoüberwachung können vor Gericht als Beweis eines Arbeitszeitbetruges genutzt werden.

Urteil

Kamera überführt Arbeits-Schwänzer – Kündigung rechtens?

Mit einer Überwachungskamera entdeckt ein Arbeitgeber einen Arbeitszeitbetrug. Was sagt der Datenschutz dazu?

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Starke Strömung und Schiffsverkehr: Schwimmen im Rhein ist besonders unter Alkoholeinfluss gefährlich und kann im Arbeitsverhältnis eine Pflichtverletzung darstellen.

Personal

Firmenfeier: Fristlose Kündigung für Sprung in den Rhein?

Gute Stimmung auf dem Partyschiff: Doch dann geht ein Mitarbeiter im Rhein baden und ruiniert damit die Stimmung. Der Betrieb revanchiert sich mit der Kündigung.

    • Personal, Arbeitsrecht