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Kein Pardon für Arbeitszeitbetrüger

Mal eine halbe Stunde mehr auf dem Stundenzettel eintragen, mal vergessen, die Pausenzeit abzuziehen? Das ist kein Kavaliersdelikt. Wer bei der Arbeitszeit trickst, riskiert seinen Job.

Wer als Arbeitnehmer absichtlich falsche Angaben bei der Erfassung der Arbeitszeit macht, missbraucht das Vertrauen des Arbeitgebers und kann fristlos entlassen werden. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.

Gegen seine fristlose Kündigung geklagt hatte ein Mitarbeiter, der seine Zeiterfassungsblätter selbst am Computer ausgefüllt hatte. Der Arbeitnehmer hatte mehrfach das Ende der Arbeitszeit falsch angegeben. Als der Chef ihm auf die Schliche kam, entließ er den Mann. Die Richter bestätigten die Kündigung: Zum Vertrauensbruch komme erschwerend der finanzielle Schaden für den Arbeitgeber hinzu.

Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz: Az. 2 Sa 537/07

(jw)

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