Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben gleichlautende Entwürfe für eine Novellierung des Schornsteinfegergesetzes im Bundesrat und im Bundestag eingebracht. Hintergrund der Initiativen: In mehreren Bundesländern wird der Hauptschulabschluss nach neun Schuljahren, der Realschulabschluss jedoch erst nach zehn Jahren erreicht. Streben sowohl der Hauptschüler als auch der Realschüler des gleichen Jahrgangs den Beruf des Schornsteinfegers an, erhält der Bewerber mit Hauptschulabschluss in der Regel einen besseren Rangstichtag als der gleichaltrige Realschüler mit mittlerer Reife. Erlangt der Hauptschüler die mittlere Reife im zweiten Bildungsweg als Fachschulreife, ist er ebenfalls besser gestellt als der Realschüler mit mittlerer Reife. Dies wird von den betroffenen Handwerkern mit Realschlußabschluss als Ungleichbehandlung angesehen, die jetzt durch eine Anpassung des Schornsteinfegergesetzes und der Verordnung über das Schornsteinfegerwesen beseitigt werden soll.
Schornsteinfegergesetz wird überarbeitet
Schornsteinfegergesetz wird überarbeitet
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