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Finanzamt

Der gläserne Steuerzahler

Von Kontrollmitteilungsverfahren bis hin zur Internetsuche nach Onlineleistungen, das Finanzamt ist über Steuersünden bestens im Bilde. Was das Finanzamt alles weiß – hier erfahren Sie es.

Von Kontrollmitteilungsverfahren bis hin zur Internetsuche nach Onlineleistungen, das Finanzamt ist über Steuersünden bestens im Bilde. Was das Finanzamt alles weiß hier erfahren Sie es.

Die Verkürzung von Einnahmen wenn auch nur versehentlich sowie unzulässige Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind längst kein Kavaliersdelikt mehr. Seit Jahren zieht Bundesfinanzminister Hans Eichel deshalb die Maschen für ein ausgeklügeltes Informationssystem enger zusammen.

Information über Kontrollmitteilungen

Speziell Prüfer, jedoch auch Innendienstmitarbeiter des Finanzamts verschicken häufig Kontrollmitteilungen. Im Visier haben die Beamten vor allem Abrechnungen über den Verkauf von Auslandsimmobilien, Beratungs- und Vermittlungsleistungen. Wird beispielsweise ein Makler geprüft und Handwerker Müller hat eine Auslandsimmobilie erstanden, kann es vorkommen, dass der Prüfer eine Kontrollmitteilung an das für den Handwerker zuständige Finanzamt schickt. Dieses Finanzamt kann nun gezielt nachhaken, woher das Geld für den Kauf stammt oder warum die ausländischen Mieterträge nicht erklärt wurden.

Tipp: Selbst wenn Unternehmer ihre Leistung ohne Rechnung erbracht und später die Aufzeichnung der Einnahmen vergessen haben, können sie sich nicht in Sicherheit wiegen. Hat ein Maler nämlich eine Wohnung gestrichen, versuchen viele Vermieter auch ohne Rechnung einen Werbungskostenabzug zu erreichen, indem sie einfach den gezahlten Betrag sowie den Namen und die Adresse des Unternehmers angeben. Eine Kontrollmitteilung an das für den Unternehmer zuständige Finanzamt kann in diesem Fall unangenehme Folgen haben.

Unter den Augen des Finanzamts

Auch das Internet ist für das Finanzamt bisweilen eine riesige Spielwiese. Speziell geschulte Beamte durchforsten täglich unzählige Internet-Shops auf kostenpflichtige Leistungen (zum Beispiel Downloads von CNC-Programmen). Ist ein solcher Shop ausfindig gemacht, sind kritische Fragen über die Erfassung von Einnahmen und die Anmeldung der Umsatzsteuer vorprogrammiert.

Tipp: Auch wer privat eine Homepage im Internet schaltet, kann ins Visier des Finanzamts geraten. Dann nämlich, wenn man über Internet-Auktionshäuser laufend dieselben Waren veräußert oder wenn man Werbebanner auf seine Homepage setzt (zum Beispiel Banner vom Internet-Buchhändler amazon.de) und bei einem vermittelten Verkauf Provisionen erhält. In beiden Fällen unterstellt das Finanzamt eine nachhaltige Betätigung. Die Folge: Man wird als gewerblich tätiger Unternehmer eingestuft, wobei sämtliche Einnahmen zu versteuern sind.

Falsche Freistellungsaufträge

Kapitalanlegern steht jährlich ein Sparerfreibetrag von 1550 Euro/3100 Euro (ledig/Ehegatten) und eine Werbungskostenpauschbetrag von 51 Euro/ 102 Euro zu. Verliert man den Überblick und erteilt bei mehreren Banken Freistellungsaufträge, kann man schnell die Bekanntschaft mit dem Staatsanwalt machen. Die Banken melden nämlich sämtliche steuerfrei ausbezahlten Kapitalerträge an das Bundesamt für Finanzen. Überschreiten die steuerfreien Kapitalerträge die Summe von 1601 Euro/3202 Euro, wird das für den Kapitalanleger zuständige Finanzamt informiert, das dann Nachforschungen anstellen wird.

Tipp: Die Banken müssen dem Bundesamt für Finanzen übrigens die Kapitalerträge getrennt nach Dividenden und Zinsen mitteilen. Sind in einem Jahr Dividenden geflossen, im nächsten nicht mehr, kann das Finanzamt nachhaken. Folge: Nicht versteuerte Spekulationsgewinne kommen ans Tageslicht.

Betriebsnachschau und Datenzugriff

Seit 1. Januar 2002 dürfen Umsatzsteuer-Sonderprüfer auch unangemeldet an die Pforte der Firma klopfen und auf die Vorlage von Sachkonten, Abrechnungen, Eingangsrechnungen oder steuerlich relevanter E-Mails pochen.

Tipp: In einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen steht schwarz auf weiß, dass es sich bei der Umsatzsteuer-Nachschau um keine Außenprüfung handelt. Sie müssen dem Prüfer deshalb keinen Zugriff auf Ihre Firmen-EDV geben.

Tipp: Um jedoch zu kooperieren, sollte man dem Prüfer Unterlagen aushändigen und notfalls auch den Datenzugriff gewähren jedoch nur im Beisein des Steuerberaters.

Diese Informationsquellen nutzen Finanzbeamte:

Handwerker, die häufig in Tageszeitungen inserieren, können auch ins Visier der Finanzämter geraten. Mit ein paar Testanrufen sind Beamte schnell im Bilde, wie viel man für seine Leistungen verlangt und wie ausgelastet man ist.

Wer Geld im Ausland investiert - beispielsweise in Immobilien - muss wissen, dass einige Staaten, darunter auch Spanien, sämtliche Käufe und Einnahmen dem deutschen Finanzamt mitteilen.

Viele Steuersünden werden von verlassenen Ehepartnern oder von enttäuschten Kunden und Geschäftsfreunden angezeigt. Ist Eile geboten, rücken Fahnder aus. Ist der Sachverhalt klar, kündigt sich ein Prüfer an.

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