Das Thema Bauabzugssteuer sorgt weiter für Aufregung: Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts in Berlin dürfen Finanzämter den Betrieben nur dann die Freistellungsbescheinigung verweigern, wenn ein Unternehmer seine Steuern #8222;vorsätzlich" nicht bezahlt hat.
Im aktuellen Fall hatte ein Firmenchef dem Finanzamt seine Steuerrückstände mit der miserablen Auftragslage der Baubranche erklärt. Doch die Beamten senkten den behördlichen Daumen und verwehrten dem Unternehmer das begehrte Dokument.
Die Finanzrichter in Berlin zeigten sich verständnisvoll: Das Finanzamt müsse die Freistellungsbescheinigung erteilen, weil die Steuerschuld nicht vorsätzlich entstanden sei.
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