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Lieferengpass und weniger Förderung

Solarbranche in Aufruhr

Fehlende Bauteile und rechtliche Unklarheiten verunsichern momentan die Solarbranche. Handwerker fürchten Umsatzeinbußen und Bauherren um ihre Einnahmen aus der Sonnenenergie. So können Betriebe Ärger vermeiden.

Ende vergangener Woche überschlugen sich die Medien mit neuen Berichten über Lieferengpässen für Wechselrichter – wichtige Teile für die Montage und Inbetriebnahme von Solarmodulen, die unter anderem Gleichstrom in Wechselstrom umwandeln.

Daraufhin hat die "Clearingstelle EEG" reagiert. In einem Hinweisschreiben zur Auslegung und Anwendung des Erneuerbare Energien Gesetzes (§3 Nr 5 EEG 2009) steht, dass PV-Anlagen auch dann Strom erzeugen und außerhalb der Anlage umwandeln können, wenn

  • eine Glühbirne leuchtet, die an die Fotovoltaikanlage angeschlossen ist,
  • eine Batterie oder ein Akkumulator geladen wird oder
  • wenn der Strom in einer anderen „Verbrauchs“-Einrichtung umgewandelt wird.

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) unterstützt die Clearingstelle und hat in einem Rundschreiben seine Mitgliedsbetriebe informiert. „Die Botschaft ist ganz klar: Das ist ein einfaches Verfahren für die Betriebe, die Anlagen auch ohne die fehlenden Teile in Betrieb zu nehmen“, sagt Alexander Neuhäuser, Justiziar beim ZVEH.

Handwerksunternehmer Stefan Ellies beschreibt die momentane Situation als „chaotisch“. Der Juniorchef der wilksch-ellies GmbH in Uslar wartet schon mehrere Wochen auf seine bestellten Wechselrichter. „Es kommen immer mal ein paar an, aber lange nicht so viele, wie wir brauchen“, sagt er. Das Unternehmen für „innovative Haustechnik“ mit sieben Mitarbeitern setzt den Hinweis der Clearingstelle schon seit einiger Zeit um. „Wir installieren die Anlagen und geben dem Netzbetreiber Bescheid. Mehr als Warten auf die fehlenden Teile können wir dann auch nicht“, betont Ellies.

Was die Kunden ärgert: Die Solaranlagen sind zwar fix und fertig montiert, sind aber noch nicht an das Stromnetz angeschlossen, weil die Wechselrichter fehlen. „Die Kunden regt das auf. Die Sonne scheint und sie können die Anlagen nicht nutzen“, sagt der Unternehmer.

Wer zahlt für die verspätete Einspeisung ins Stromnetz?
Für Betriebe kann das teuer werden: Das hängt aber davon ab, was sie mit Kunden vereinbaren. Aus Expertenkreisen ist zu erfahren, dass eigentlich der Anlagenbesitzer für die verantwortlich ist.Das sei dann der Fall, wenn dem Kunden kein fester Termin für den Einspeisebeginn versprochen wurde.

Anders sehe es aus, wenn Handwerker ein Rundum-Paket angeboten haben, das den Anschluss der Fotovoltaik-Anlage und einen festen Termin beinhaltet. Dann sei der Handwerksunternehmer in der Verantwortung und könne im Falle einer verspäteten Einspeisung mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden.

Stefan Ellies kritisiert auch die Lieferanten, die keine Auskunft darüber geben, wann sich die Lage auf dem Markt entspannen wird. Damit steht er nicht allein: Viele Handwerksbetriebe sind verunsichert.

Der Großlieferant SMA beispielsweise schreibt dazu in einer „Stellungnahme zur aktuellen Liefersituation von PV-Wechselrichtern“: „Wir sind uns bewusst, was diese schwierige Situation für Sie bedeutet und bedauern die aktuelle Entwicklung sehr.“ Ellies kann das nach eigenen Angaben nur noch „mit Galgenhumor“ ertragen.

Für alle vor dem 1. Juli in Betrieb genommenen Anlagen, auch wenn sie noch keinen Strom ins Liefernetz einspeisen gilt jedoch sicher die Einspeisevergütung von 16 Prozent. Ab dem Stichtag soll die so genannte Solarförderung, wie berichtet, gesenkt werden.

Doch um wie viele Prozentpunkte die Vergütung sinkt, ist aus heutiger Sicht noch nicht klar. Denn der Gesetzesentwurf der Bundesregierung liegt derzeit beim Vermittlungssausschuss. Der Bundesrat hatte dem Entwurf im Mai nicht zugestimmt und damit den Beschluss über die Absenkung der Förderung verzögert. 

(ja)

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