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Recht

Urlaub verboten

Auch nach langer Betriebszugehörigkeit ist unerlaubtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz ein Kündigungsgrund.

Dem kaufmännischen Angestellten eines Metallbauunternehmens wurde nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit gekündigt. Grund: Er hatte unerlaubt

Urlaub genommen. Das Arbeitsgericht Frankfurt a. M. (Az. 6 Sa 380/04)

wies die Klage des Angestellten gegen die Kündigung zurück.

Der Mann hatte kurz vor Weihnachten Urlaub beantragt. Dieser wurde aber

wegen einer bevorstehenden Inventur nicht genehmigt. Dennoch erschien er

an den beantragten Tagen nicht im Betrieb.

Die Richter erklärten die Kündigung für rechtsmäßig, obwohl sich der

Kläger auf seine lange Betriebszugehörigkeit berief. Der betriebliche

Engpass stehe über den persönlichen Interessen.

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