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Mahnverfahren helfen auf die Sprünge

Mahnverfahren helfen auf die Sprünge

Mahnung auf Mahnung bleibt ohne Reaktion, und der Handwerker erkennt das Problem: Er ist an einen „faulen“ Kunden geraten, der die erbrachte Leistung nicht bezahlt. handwerk.com informiert, was beim Mahnverfahren zu beachten ist und welche Alternativen es gibt

Mahnung auf Mahnung bleibt ohne Reaktion, und der Handwerker erkennt das Problem: Er ist an einen faulen Kunden geraten, der die erbrachte Leistung nicht bezahlt. Ohne Druck scheint da kein Geld zu fließen.

Mahnverfahren kosten Zeit

Für ein gerichtliches Mahnverfahren muss nach Befragungsergebnissen des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn (IfM) mit einer durchschnittlichen Dauer von 7,5 Monaten gerechnet werden. Wird eine Klage nötig, geht meist noch mal über ein Jahr ins Land, ehe eine Vollstreckung möglich wird.Bei den zentralen Mahngerichten kann dagegen schon in sechs bis acht Wochen ein vollstreckbarer Titel erzielt werden, erläutert Rechtsanwalt Stefan Stork vom Zentralverband des Deutschen Handwerks.

Längere Ansprüche nach dem Prozess

Während eines Mahnverfahrens prüft das Gericht jedoch nicht, ob die Forderung zu recht erhoben wird. Gibt es darüber Differenzen, kommt es zum Prozess. Gewinnt der Handwerker diesen, so hat er mit dem Urteil ebenso wie mit einer Vollstreckung einen Rechtstitel erwirkt, der 30 Jahre lang durchgesetzt werden kann. Ohne diese Titel würden die Ansprüche gegen einen Privatkunden nach zwei, gegen Geschäftsleute nach vier Jahren verjähren. Doch manchmal gibt es auch ein böses Erwachen: Wenn sich nach einem Prozess der Gläubiger als zahlungsunfähig erweist, hat der Handwerker schlechtem Geld noch gutes hinterhergeworfen.

Der Klageweg ist manchmal schneller

Falls von vornherein klar ist, dass der Auftraggeber die Forderungen des Handwerkers bestreitet, sollte direkt der Klageweg beschritten werden, empfiehlt das Bundesjustizministerium. Denn dann wäre ein Mahnverfahren nur vergeudete Zeit. Es ist gar nicht so selten, dass ein Gläubiger den amtlichen Weg gehen muss, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen: Rund eine halbe Million dieser Verfahren gibt es jährlich alleine in Niedersachsen. In der Folge gab es 1998 genau 6621 Zwangsversteigerungen von Immobilien und 81.047 Offenbarungseide im Juristendeutsch "Eidesstattliche Versicherung" genannt. In Sachsen-Anhalt gab es im selben Zeitraum 99.130 Mahnsachen bei den Gerichten, die in 3164 Zwangsversteigerungen und 22.495 Offenbarungseiden mündeten.

Die letzte Mahnung muss deutlich sein

Die dritte und letzte Mahnung war jahrzehntelang im kaufmännischen Schriftverkehr vorgeschrieben, bevor ein Gläubiger seine Außenstände per Gericht eintreiben konnte. Doch seit dem 1. Mai 2000 sind die gesetzlichen Vorschriften für den Gläubiger günstiger geworden. Zwar kann ein Gläubiger nun schon 30 Tage nach Zugang der Rechnung einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Doch vielleicht war der Kunde ja doch nur länger verreist und man möchte ihn nicht ganz vergraulen.

Deshalb empfiehlt das Amtsgericht Hannover, in einer klar so bezeichneten "letzten Mahnung" Verzugszinsen und den Rechtsweg anzudrohen, bevor ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird.

Der Mahnantrag #8211; ein Formular mit Übersetzungshilfe

Beim Umgang mit Behörden steht am Anfang ein oft umfangreiches Formular. So ist es auch beim gerichtlichen Mahnantrag, den es in Papierwarenfachgeschäften zu kaufen gibt. Offenbar hat sich herumgesprochen, dass Paragrafendeutsch für Laien nicht leicht verständlich ist. So steht auf der Rückseite des Formulars eine Art Übersetzung in die Alltagssprache.

Empfänger

Bei der Ausfüllung des Antrags ist zu beachten, dass der Empfänger präzise benannt ist:

Bei Firmen oder anderen juristischen Personen muss immer eine Person namentlich benannt werden, die berechtigt ist, den Betrieb vor Gericht zu vertreten - zum Beispiel der Geschäftsführer.

Sind Eheleute eine Zahlung schuldig, muss für beide einzeln ein Vordruck ausgefüllt werden.

Werden Eigentümergemeinschaften gemahnt, reicht es aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, wenn der Verwalter der Wohnanlage genannt wird, versichert Richter Dr. Heinold Willers vom Amtsgericht Braunschweig und ergänzt: Jede Schwierigkeit wird vermieden, wenn die Eigentümer in der Anlage zusätzlich aufgelistet werden.

Zuständigkeit

Der Antrag wird er bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts eingereicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Handwerker wohnt.

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten, die nach der Höhe der Gesamtforderung gestaffelt und im voraus fällig sind, werden auch bei mehreren Antragsgegnern nur einmal fällig. Sie betragen:

bei bis zu 600 Mark Forderung in Westdeutschland 25 Mark (in Ostdeutschland 22,50),

bei bis zu 5000 Mark Forderung 80 Mark (Ostdeutschland: 72 Mark),

bei bis zu 20.000 Mark 192,50 Mark (Ostdeutschland: 173,30 Mark)

bei bis zu 50.000 Mark Forderung 327,50 Mark (Ostdeutschland: 294,80 Mark).

Diese Gebühren können jedoch ebenso wie andere Kosten, etwa für Zinsen oder Porto, als sogenannte Nebenforderung geltend gemacht werden.

Widerspruchsfrist

Der Antragsteller wird vom Gericht schriftlich informiert, an welchem Tag der Schuldner den Mahnbescheid erhalten hat. Ab dem auf dieses Datum folgenden Tag läuft die zweiwöchige Widerspruchsfrist.

Vollstreckungsbescheid

Ist die Widerspruchsfrist abgelaufen, ohne dass der Schuldner weder Widerspruch gegen die Forderung erhoben noch sie beglichen hat, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Der Mahnbescheid verliert aber seine Wirkung, wenn der Vollstreckungsbescheid nicht innerhalb von sechs Monaten beantragt wird, mahnt Richter Dr. Heinold Willers vom Amtsgericht Braunschweig die Gläubiger, die Sache nicht auf die lange Bank zu schieben.

Falls der Schuldner wegen angeblicher Mängel die Rechnung nicht anerkennt, ist ein Rechtsstreit unvermeidlich.

Zentrales automatisiertes Mahnverfahren

Die Beschleunigung des Ablaufes ist das Ziel des automatisierten Mahnverfahrens, bei dem der Antrag auf einer Diskette mit spezieller Software gestellt wird. Voraussetzung für die Nutzung dieser schnellen Alternative ist jedoch nach Auskunft des zentralen Mahngerichts in Hannover eine förmliche Zulassung, zu der auch die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Mahngebühren gehört. Diese Mahnanträge werden in der Regel am selben Tag automatisiert bearbeitet. Der weitere Ablauf unterscheidet sich aber nicht vom klassischen Mahnantrag.

Bei uns dauert es fünf bis sechs Wochen, bis ein vollstreckbarer Titel vorliegt, heißt es beim Zentralen Mahngericht in Hannover, dass für automatisierte Mahnverfahren in ganz Niedersachsen zuständig ist.

Effizienter als der Kuckuck: Die Lohnpfändung

Bevor der Gerichtsvollzieher einen Hausbesuch macht, wird dem Schuldner ein Vollstreckungsbescheid zugestellt, gegen den er aber noch binnen zwei Wochen Einspruch einlegen kann. Dann käme es zum Prozess.

Der Kuckuck bringt meist wenig

Doch auch die Vollstreckung kostet Geld, das der Handwerker zunächst auslegen muss. Der Besuch des Gerichtsvollziehers, der auf alles Entbehrliche in der Wohnung des Schuldners das Pfandsiegel den berühmten Kuckuck klebt, erbringt meist wenig. Oft wohnt man mit einer Lebensgefährtin zusammen, der angeblich alles gehört, berichtet Stefan Stork vom Zentralverband des Deutschen Handwerks aus der Praxis. Eine Pfändung und Versteigerung lohnt sich zudem nur bei wertvollen Gegenständen.

Lohnpfändung bietet eine Chance

Wirksamer ist die Lohnpfändung beim Arbeitgeber bei der das Existenzminimum allerdings ausgespart wird oder die Kontopfändung. Bei Selbstständigen kann eine Pfändung von Außenständen zum Ziel führen, sofern diese unbestritten sind. Sonst begänne hier das ganze Spiel von vorne.

Zwangssicherungshypothek

Sind weder Lohn- noch Forderungspfändung erfolgreich, ist eine Zwangssicherungshypothek auf ein Grundstück oder Gebäude des Schuldners ein weiteres Mittel, und es kommt zur Abschöpfung möglicher Zins- und Mieterträge oder zur Zwangsversteigerung. Jetzt stellt sich jedoch die Frage, wie tief der Kunde des Handwerkers schon im Schuldensumpf steckt: Den aus dem Versteigerungserlös der Immobilie werden zunächst jene Schulden getilgt, die den Forderungen des Handwerkers vorgehen. Das sind zum Beispiel die Versteigerungskosten oder die des Gutachters, erläutert Richter Dr. Heinold Willers. Vorrangig sind auch durch Hypotheken oder Grundschulden abgesicherte Bankkredite.

Eine Geldreserve: Die Rentenkasse

Wenn die Forderungen eines Handwerkerbetriebs auch nach Pfändung und Zwangsversteigerung nicht vollständig erfüllt sind, muss der Schuldner eine eidesstattliche Versicherung über die Vollständigkeit seiner Angaben über seine Besitz- und Einkommensverhältnisse vorlegen und wird nun in der öffentlichen Schuldnerliste des Gerichts geführt.

Eine Geldreserve gibt es da aber noch, die der Schuldner selbst nicht angreifen kann: Seine Rentenkasse. Der Versicherungsträger wird im allgemeinen beim Offenbarungseid auch angegeben, und der Gläubiger kann seine Ansprüche dort geltend machen. Dann bekommt der Schuldner später wenige Rente.

Rechtsstreit: Jetzt müssen Beweise her

Prozesskosten können sehr hoch sein, weil sie vom Streitwert abhängig sind, meint Stefan Stork vom Zentralverband des Deutschen Handwerks. Gutachten seien oft teuer, und falls der Streitwert über 10 000 Mark beträgt, sind Anwaltskosten unvermeidlich. Ab dieser Höhe ist nämlich das Landgericht zuständig, wo beide Parteien sich von dort zugelassenen Rechtsanwälten vertreten lassen müssen.

Chancen vorher prüfen

Der Handwerker sollte sorgfältig die Erfolgsaussichten einer solchen Klage prüfen, rät Stork und empfiehlt ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt. Die Kosten dafür sind noch relativ gering, aber auch die meisten Handwerkskammern haben bieten Rechtsberatung an allerdings nicht für die ganze Prozessbetreuung, sagt Stork. Er empfiehlt unbedingt, die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung zu prüfen.

Zuständigkeit klären

Entschließt sich der Handwerker zur Klage, gibt das Mahngericht die Sache an das zuständige Gericht ab. Grundsätzlich ist dies das Amtsgericht oder Landgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat. In Einzelfällen kann die Zuständigkeit jedoch anders gelagert sein. Das Bundesjustizministerium empfiehlt deshalb, die Zuständigkeit vor Einreichung des Antrags bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts zu klären, um Kostennachteile zu vermeiden.

Prozesskosten nicht vergessen

Der Prozesskostenvorschuss, der jetzt fällig ist, beläuft sich auf die fünffache

Höhe der Gebühren für den ursprünglichen Mahnbescheid, davon werden aber die bisher entrichteten Gebühren angerechnet. Die Prozesskosten kann der Gläubiger ebenso wie alle anderen Auslagen dem Schuldner in Rechnung stellen.

Beweise mit der Kamera sichern

Wenn es zum Rechtsstreit kommt, muss der Handwerker seine Ansprüche bei Gericht begründen. Dazu dienen vor allem der Auftrag, ein Nachweis der ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten mit Abnahmebescheinigung und sonstige Beweismittel sowie eine Auflistung aller in Rechnung gestellten Kosten. Das Bundesjustizministerium empfiehlt datierte Fotos der Handwerkerleistung als kostengünstiges Beweismittel.

Sachverstand kostet Geld

Meist beauftragt das Gericht einen unabhängigen Sachverständigen mit der Begutachtung der umstrittenen Leistung. Die Kosten dafür muss der Kläger natürlich wieder vorstrecken, und die lassen sich schwer abschätzen: Das ist halt ein riesiger Unterschied, ob jemand überprüfen muss, ob ein Fenster richtig schließt oder warum in einer Tiefgarage Wasser steht, erläutert Richter Dr. Heinold Willers vom Amtsgericht Braunschweig.

Vom Urteil zur Vollstreckung

Wenn die Klage für den Handwerker erfolgreich endet, der Schuldner sich aber immer noch zahlungsunwillig zeigt, steht die Vollstreckung an.

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